Sitzung: 30.09.2003 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:34 NEIN-Stimmen:4 Enthaltungen:0
Vorlage: B03/0277
Herr
Krückmann verlässt von 21.25 Uhr bis 21.30 Uhr den Sitzungsraum.
Beschlussvorschlag:
a)
Entscheidung über die Anregungen
Die
vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen
folgender Träger öffentlicher Belange/ Privatpersonen und Unternehmen werden
nicht
berücksichtigt
Punkt
2 vom 17.07.03 (19.02.2003)
Einwender/Einwenderin
Nr. 2
Punkt
3 vom 15.07.03
Einwender/Einwenderin
Nr. 3
Punkt
4 vom 23.06.03
Einwender/Einwenderin
Nr. 4
Punkt
5 vom 10.07.03
Einwender/Einwenderin
Nr. 5
Punkt
6 vom 14.07.03
Einwender/Einwenderin
Nr. 6
Punkt
7 vom 09.07.03
Einwender/Einwenderin
Nr. 7
teilweise
berücksichtigt
Punkt
1
Kreis
Segeberg - Der Landrat
Grundwasser
und Bodenschutz vom 07.07.2003
berücksichtigt
---
Hinsichtlich
der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf die Ausführung
zur Sach- und Rechtslage der Vorlage Nr. B03/0277 Bezug genommen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben, sowie
die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von
dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
Satzungsbeschluss
Auf
Grund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von
Schleswig-Holstein beschließt die
Stadtvertretung, den Bebauungsplan Nr. 126 -Norderstedt- 3. Änderung, Gebiet:
Heidehofring - Stellplatzflächen ehem. Gästehaus, bestehend aus dem Teil A -
Planzeichnung - und dem Teil B - Text in der Fassung vom 25.07.2003, als
Satzung.
Die
Begründung wird in der Fassung der Anlage 3 zu der Vorlage Nr. B03/277 - Stand:
25.07.03 - gebilligt.
Der
Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt
Auskunft verlangt werden kann.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von
der Beratung und der Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der
Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ....
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 34 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen
mehrheitlich beschlossen.