Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:34 NEIN-Stimmen:4 Enthaltungen:0

Herr Krückmann verlässt von 21.25 Uhr bis 21.30 Uhr den Sitzungsraum.

 

Beschlussvorschlag:

 

a) Entscheidung über die Anregungen

 

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen folgender Träger öffentlicher Belange/ Privatpersonen und Unternehmen werden

 

nicht berücksichtigt

 

Punkt 2                                                                                                vom 17.07.03 (19.02.2003)

Einwender/Einwenderin Nr. 2

 

Punkt 3                                                                                                vom 15.07.03

Einwender/Einwenderin Nr. 3

 

Punkt 4                                                                                                vom 23.06.03

Einwender/Einwenderin Nr. 4

 

Punkt 5                                                                                                vom 10.07.03

Einwender/Einwenderin Nr. 5

 

Punkt 6                                                                                                vom 14.07.03

Einwender/Einwenderin Nr. 6

 

Punkt 7                                                                                                vom 09.07.03

Einwender/Einwenderin Nr. 7

 

teilweise berücksichtigt

 

Punkt 1

Kreis Segeberg - Der Landrat

Grundwasser und Bodenschutz                                                       vom 07.07.2003

 

berücksichtigt

 

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Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf die Ausführung zur Sach- und Rechtslage der Vorlage Nr. B03/0277 Bezug genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

b) Satzungsbeschluss

 

Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein  beschließt die Stadtvertretung, den Bebauungsplan Nr. 126 -Norderstedt- 3. Änderung, Gebiet: Heidehofring - Stellplatzflächen ehem. Gästehaus, bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung - und dem Teil B - Text in der Fassung vom 25.07.2003, als Satzung.

 

Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 3 zu der Vorlage Nr. B03/277 - Stand: 25.07.03 - gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und der Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ....

 

 

Abstimmung: Die Vorlage wurde mit 34 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.