Sitzung: 12.11.2003 Ausschuss für Finanzen, Werke und Wirtschaft
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:0
Vorlage: B03/0465
Herr
Hallwachs erläutert die Vorlage. Er beantwortet Fragen aus den Reihen des
Ausschusses.
Herr
Leiteritz läßt abstimmen:
Beschluss:
Der Ausschuss für Finanzen, Werke und
Wirtschaft empfiehlt der
Stadtvertretung folgenden Beschluss:
“Die “Allgemeinen Tarife Strom” werden zum
01.01.2004 in der Fassung der Anlage 1 zur Vorlage geändert.”
Die
Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen
Anlage 1
Allgemeine
Tarife für die Versorgung mit elektrischer Energie
Die
“Allgemeinen Tarife für die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem
Versorgungsnetz der Stadtwerke Norderstedt” vom 01.07.1992 (zuletzt geändert am
01.01.2003) werden aufgrund des Stadtvertreter-Beschlusses vom 2003 mit Wirkung zum
01.01.2004 wie folgt geändert:
1. Ziffer 3. “Tarife” erhält
folgende Fassung:
3. Tarife Netto Brutto
(alt) neu (alt) neu
3.1 Zeitzonentarif
Tarif D
Arbeitspreise
für
- den Wi-HT-Verbrauch (15,95) 16,45 (18,50) 19,08
Ct/kWh
- den So-HT-Verbrauch (14,45) 14,95 (16,76) 17,34
Ct/kWh
- den NT-Verbrauch (7,35) 7,85 (8,53) 9,11 Ct/kWh
3.2
Zweizeitentarif
Tarif Z
Arbeitspreise für
- den HT-Verbrauch (15,25) 15,75 (17,69) 18,27
Ct/kWh
- den NT-Verbrauch (7,35) 7,85 (8,53) 9,11
Ct/kWh
3.3
Einfachtarif
Tarif E
Arbeitspreis für
den Gesamtstromverbrauch (14,29) 14,79 (16,58) 17,16
Ct/kWh
3.4
Tarif
mit gemessener Leistung
Tarif P
Verbrauchsabhängiger
Jahresleistungspreis (110,00) 110,00 (127,60) 127,60
EUR/kW
Arbeitspreise für
- den Wi-HT-Verbrauch (9,55) 10,05 (11,08) 11,66
Ct/kWh
- den So-HT-Verbrauch (8,05) 8,55 (9,34) 9,92
Ct/kWh
- den NT-Verbrauch (7,35) 7,85 (8,53) 9,11
Ct/kWh
Soweit aufgrund besonderer
Gegebenheiten keine getrennte Messung in den HT-Zeitzonen vorgenommen wird,
gilt für den Gesamt-HT-Verbauch ein Arbeitspreis von (8,88) 9,38 (10,30) 10,88
Ct/kWh
Protokollauszug: Stadtwerke,
20.205
3.5
Durchschnittspreisbegrenzung
Das sich nach dem Tarif P
der Ziffer 3.4 ergebende Entgelt geteilt durch die bezogene elektrische Arbeit
wird durch den maximalen
Durchschnittspreis (32,30) 32,80 (37,47) 38,05
Ct/kWh
nach oben begrenzt.
Der gemessene NT-Verbrauch
und das Entgelt für diese elektrische Arbeit sowie der Verrechnungspreis
bleiben bei der Ermittlung des Durchschnitts-preises unberücksichtigt.
3.6
Wärmepumpentarif
Tarif W
Arbeitspreise für
- den HT-Verbrauch (9,62) 10,12 (11,16) 11,74
Ct/kWh
- den NT-Verbrauch (7,35) 7,85 (8,53) 9,11
Ct/kWh
3.7
Verrechnungspreise
3.7.1
Zu
den Stromentgelten nach allen Tarifen tritt der jeweilige
Verrechnungspreis:
Eintarif-Zähler (25,00) 25,00 (29,00) 29,00 EUR/Jahr
Zweitarif-Zähler (30,00) 30,00 (34,80) 34,80 EUR/Jahr
Dreitarif-Zähler (36,00) 36,00 (41,76) 41,76 EUR/Jahr
Schaltgerät (16,00) 16,00 (18,56) 18,56 EUR/Jahr
Maximum-Zähler (66,00) 66,00 (76,56) 76,56 EUR/Jahr
Stromwandlersatz (37,00) 37,00 (42,92) 42,92 EUR/Jahr
3.7.2
Für
die Anwendung der einzelnen Tarife sind die folgenden
Meßeinrichtungen erforderlich:
- Tarif D Dreitarif-Zähler
und Schaltgerät
- Tarif Z Zweitarif-Zähler
und Schaltgerät
- Tarif E Eintarif-Zähler
- Tarif P Maximum-Zähler
und Schaltgerät sowie ggf.
Stromwandlersatz
- Tarif W Zweitarif-Zähler
und Schaltgerät
2.
Die
übrigen Bestimmungen bleiben unverändert.
Norderstedt, den 03.11.2003 STADTWERKE
NORDERSTEDT