Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:0

Die Punkte 7 - 11 werden gemeinsam aufgerufen.

 

Herr Bosse, Herr Röll, Frau Karstens vom Büro Hess & Jacob, Herr Dähn vom Büro Waack + Dähn und Herr Jennrich vom Büro PPL beantworten die Fragen der Ausschussmitglieder zum Grünordnungsplan-Entwurf.

 

Herr Hoffmann vom Büro BBI beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder zum Thema Altlasten.

 

Herr Bosse beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder zum Thema Gestalterische Festsetzungen im Bebauungsplan-Planentwurf.

 

Frau Hahn bittet die Verwaltung, die Beheizung des LDC-Areals durch ein Blockheizkraftwerk zu prüfen und wenn möglich sicherzustellen.

 

Herr Janssen vom Büro Schnüll, Haller & Partner und Herr Bosse beantworten die Fragen der Ausschussmitglieder zum Thema Verkehr.

 

Herr Jennrich und Herr Röll beantworten die Fragen der Ausschussmitglieder zum Thema Nutzungsfestsetzung im Bebauungsplan-Entwurf.

 

Frau Krogmann verlässt um 20:20 Uhr die Sitzung.

 

Die Grundzüge der Planung sollen in einer Bürgerveranstaltung vorgestellt werden.

 

Herr Bosse bedankt sich für die gute Zusammenarbeit der Büros und der Verwaltung sowie Metroplan und überreicht Frau Karstens vom Büro Hess & Jacob einen Blumenstrauß.

 

Der Ausschussvorsitzende bedankt sich ebenfalls im Namen des Ausschusses.

 

Sitzungsunterbrechung von 20:30 bis 20:43 Uhr.

 

Der Entwurf der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt, Gebiet: Ohewiesen, westlich Niendorfer Straße, zwischen Ohechaussee und Flughafen Fuhlsbüttel, (Stand: 31.10.2003) wird gebilligt. Der Erläuterungsbericht zum Entwurf der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt wird in der Fassung der Anlage 2 (Stand: 31.10.2003) gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die zeichnerische Darstellung des Entwurfes der 40. Änderung (Anlage 1) und den Erläuterungsbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB parallel durchzuführen.

 

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen Änderungen des Entwurfs ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 3 Abs. 3 Satz 3 i. V. m § 13 Nr. 2 BauGB durchzuführen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.