Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:9 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:1

Die Punkte 7 - 11 werden gemeinsam aufgerufen.

 

Herr Bosse, Herr Röll, Frau Karstens vom Büro Hess & Jacob, Herr Dähn vom Büro Waack + Dähn und Herr Jennrich vom Büro PPL beantworten die Fragen der Ausschussmitglieder zum Grünordnungsplan-Entwurf.

 

Herr Hoffmann vom Büro BBI beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder zum Thema Altlasten.

 

Herr Bosse beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder zum Thema Gestalterische Festsetzungen im Bebauungsplan-Planentwurf.

 

Frau Hahn bittet die Verwaltung, die Beheizung des LDC-Areals durch ein Blockheizkraftwerk zu prüfen und wenn möglich sicherzustellen.

 

Herr Janssen vom Büro Schnüll, Haller & Partner und Herr Bosse beantworten die Fragen der Ausschussmitglieder zum Thema Verkehr.

 

Herr Jennrich und Herr Röll beantworten die Fragen der Ausschussmitglieder zum Thema Nutzungsfestsetzung im Bebauungsplan-Entwurf.

 

Frau Krogmann verlässt um 20:20 Uhr die Sitzung.

 

Die Grundzüge der Planung sollen in einer Bürgerveranstaltung vorgestellt werden.

 

Herr Bosse bedankt sich für die gute Zusammenarbeit der Büros und der Verwaltung sowie Metroplan und überreicht Frau Karstens vom Büro Hess & Jacob einen Blumenstrauß.

 

Der Ausschussvorsitzende bedankt sich ebenfalls im Namen des Ausschusses.

 

Sitzungsunterbrechung von 20:30 bis 20:43 Uhr.

 

a)         Der vom Landschaftsarchitekturbüro Hess - Jacob und dem Team Natur und Landschaft ausgearbeitete Grünordnungsplan, bestehend aus Planzeichnung und Erläuterungsbericht in der Fassung der Anlage 1 zur Vorlage Nr. B 03/0473 (Stand: 22.Oktober 2003), wird gebilligt.

Der Entwurf des Grünordnungsplanes (GOP) mit dem dazugehörigen Erläuterungsbericht ist zwecks Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 6 Abs. 2 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) gleichzeitig mit dem Bebauungsplanentwurf 245 (s. Vorlage B 03/0456) öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Naturschutzverbände und die örtlichen Naturschutzvereine sind von der Auslegung zu unterrichten.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgenommen.

 

Die Vorlage wurde mit 9 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.