Sitzung: 20.11.2003 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:9 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:1
Die
Punkte 7 - 11 werden gemeinsam aufgerufen.
Herr
Bosse, Herr Röll, Frau Karstens vom Büro Hess & Jacob, Herr Dähn vom Büro
Waack + Dähn und Herr Jennrich vom Büro PPL beantworten die Fragen der
Ausschussmitglieder zum Grünordnungsplan-Entwurf.
Herr
Hoffmann vom Büro BBI beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder zum Thema
Altlasten.
Herr
Bosse beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder zum Thema Gestalterische
Festsetzungen im Bebauungsplan-Planentwurf.
Frau
Hahn bittet die Verwaltung, die Beheizung des LDC-Areals durch ein
Blockheizkraftwerk zu prüfen und wenn möglich sicherzustellen.
Herr
Janssen vom Büro Schnüll, Haller & Partner und Herr Bosse beantworten die
Fragen der Ausschussmitglieder zum Thema Verkehr.
Herr
Jennrich und Herr Röll beantworten die Fragen der Ausschussmitglieder zum Thema
Nutzungsfestsetzung im Bebauungsplan-Entwurf.
Frau
Krogmann verlässt um 20:20 Uhr die Sitzung.
Die
Grundzüge der Planung sollen in einer Bürgerveranstaltung vorgestellt werden.
Herr
Bosse bedankt sich für die gute Zusammenarbeit der Büros und der Verwaltung
sowie Metroplan und überreicht Frau Karstens vom Büro Hess & Jacob einen
Blumenstrauß.
Der
Ausschussvorsitzende bedankt sich ebenfalls im Namen des Ausschusses.
Sitzungsunterbrechung
von 20:30 bis 20:43 Uhr.
a)
Der
vom Landschaftsarchitekturbüro Hess - Jacob und dem Team Natur und Landschaft
ausgearbeitete Grünordnungsplan, bestehend aus Planzeichnung und
Erläuterungsbericht in der Fassung der Anlage 1 zur Vorlage Nr. B 03/0473
(Stand: 22.Oktober 2003), wird gebilligt.
Der Entwurf des Grünordnungsplanes (GOP) mit dem dazugehörigen
Erläuterungsbericht ist zwecks Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 6 Abs. 2
Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) gleichzeitig mit dem Bebauungsplanentwurf
245 (s. Vorlage B 03/0456) öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher
Belange, die anerkannten Naturschutzverbände und die örtlichen
Naturschutzvereine sind von der Auslegung zu unterrichten.
Aufgrund
des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und
Beschlussfassung ausgenommen.
Die
Vorlage wurde mit 9 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.