Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:0

Herr Deutenbach und Herr Reher beantworten die Fragen der Ausschussmitglieder.

 

a)       Entscheidung über die Anregungen

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen folgender Träger öffentlicher Belange/ Privatpersonen und Unternehmen werden

berücksichtigt

Punkt 1
                        vom 02.10.2003
Kabel Deutschland GmbH

teilweise berücksichtigt

Punkt 2
Kreis Segeberg – Der Landrat                        vom 06.10.2003

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf die Ausführung zur Sach- und Rechtslage der Vorlage Nr. B 03/0428 Bezug genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

b)       Satzungsbeschluss

Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung, den Bebauungsplan Nr. 23 - Garstedt – 9. Änderung, Gebiet: siehe Titel, bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung – und dem Teil B – Text in der zuletzt geänderten Fassung vom 26.03.2003, als Satzung.

Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 2 zu der Vorlage Nr. B 03/0428 Stand: 15.10.2003 gebilligt.

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.