Sitzung: 24.11.2003 Hauptausschuss
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M03/0507
“Ist beim Schall und Rau(s)ch Festival ein
einziges Mal der zulässige Dauerschallpegel nachweislich überschritten worden?”
Seitens
der Polizei wurde in beiden Nächten vor Ort speziell geschultes Personal mit
einem amtlich geeichten Schallpegelmessgerät eingesetzt, um die Einhaltung der
in der Lärmrichtlinie Freizeit (Erlass des Ministeriums für Umwelt, Natur und
Forsten Schleswig-Holstein vom 22.06.1998) benannten höchstzulässigen Werte von
55 dB(A) zu kontrollieren. Insgesamt wurden über 20 Messungen durchgeführt und
protokolliert.
In
der Nacht vom 15. auf den 16.08.2003 wurde dabei eine einzige Überschreitung
der Höchstwerte festgestellt (jedoch in einem Spitzenwert, also nicht dem
Dauerschallpegel), der umgehend von der Polizei und dem Veranstalter reguliert
wurde. Der gemessene Wert lag bei 58 dB(A). In der darauf folgenden Nacht
wurden die nach der Richtlinie zulässigen Werte in der Regel um 10 dB(A)
unterschritten, sie lagen im Mittel zwischen 40 und 45 dB(A).