Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

 “Ist beim Schall und Rau(s)ch Festival ein einziges Mal der zulässige Dauerschallpegel nachweislich überschritten worden?”

 

Seitens der Polizei wurde in beiden Nächten vor Ort speziell geschultes Personal mit einem amtlich geeichten Schallpegelmessgerät eingesetzt, um die Einhaltung der in der Lärmrichtlinie Freizeit (Erlass des Ministeriums für Umwelt, Natur und Forsten Schleswig-Holstein vom 22.06.1998) benannten höchstzulässigen Werte von 55 dB(A) zu kontrollieren. Insgesamt wurden über 20 Messungen durchgeführt und protokolliert.

 

In der Nacht vom 15. auf den 16.08.2003 wurde dabei eine einzige Überschreitung der Höchstwerte festgestellt (jedoch in einem Spitzenwert, also nicht dem Dauerschallpegel), der umgehend von der Polizei und dem Veranstalter reguliert wurde. Der gemessene Wert lag bei 58 dB(A). In der darauf folgenden Nacht wurden die nach der Richtlinie zulässigen Werte in der Regel um 10 dB(A) unterschritten, sie lagen im Mittel zwischen 40 und 45 dB(A).