Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:5 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:6

      

Der Sozialausschuss hat sich seit dem 28.08.03 mehrfach mit der Obdachlosenunterkunft  befasst. Bisher wurden noch keine Beschlüsse gefasst.

Am 29.10. haben einige Ausschussmitglieder die Einrichtung besucht und konnten eigene Eindrücke gewinnen.

 

Obdachlosenunterkünfte haben ihren besonderen Charakter. Für sie gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Ihre Existenz ist auf den Bedarf und die allgemeine ordnungsrechtliche Verpflichtung der Gemeinde zurückzuführen, für die Sicherheit (und Ordnung) in ihrem Bereich zu sorgen.

Aus Rechtsprechung und Literatur ergibt sich, dass das “Dach über dem Kopf” ausreichend ist, ergänzt durch Bettstelle, Stuhl, Tisch, Schrank. Im Prinzip soll es sich um eine Übernachtungsgelegenheit handeln, jedenfalls soll der Aufenthalt nicht auf Dauer ausgelegt sein. Daher sind an Größe, bauliche Substanz, Ausstattung und Komfort (z.B. Einzelzimmer, Küche, eigenes WC, Dusche) enge Maßstäbe anzulegen.

Ein etwas gehobenerer Standard sollte sog. Schlichtwohnungen als Übergang zur Mietwohnung vorbehalten bleiben.

 

Vom Arbeitskreis Obdachlosigkeit wurden Ideen und Veränderungsvorschläge entwickelt, die dem Ausschuss am 25.09. zur Verfügung gestellt wurden.

Der bauliche Zustand entspricht nach unserer Auffassung der Zweckbestimmung. Das Amt für Gebäudewirtschaft wurde um eine Aufstellung der Investitionen und Verbesserungen der letzten Jahre gebeten. Diese war der Mitteilungsvorlage beigefügt.

Bei Bewohnerwechsel werden die Räume in der Regel gereinigt, desinfiziert und bei Bedarf durch Anstrich renoviert.

 

Der Wunsch, für jede/n Bewohner/in ein Einzelzimmer zur Verfügung zu stellen, kann allein aus Kapazitätsgründen nicht erfüllt werden. Dem der Mitteilungsvorlage beigefügtem Plan kann entnommen werden, dass Ende September alle Zimmer besetzt waren, zum Teil mit mehreren Personen belegt. Es müssten zusätzlich 20 Räume angebaut werden, was weder die Grundstücksgröße noch die finanziellen Mittel hergeben.

Außerdem ist, wie bereits berichtet, die Zahlungsmoral sehr schlecht. Mit Vollstreckungsmaßnahmen ist kaum etwas zu erreichen, weil keine pfändbaren Einkünfte oder Werte vorhanden sind. Zwangsräumungen sind nicht möglich, weil es sich hier ja gerade um Zwangseinweisungen handelt.

Erst mit der seit September praktizierten Androhung, Zahlungsunwillige im Block B in Mehrbettbereichen unterzubringen, hat sich die Besinnung auf das Bezahlen der Gebühr etwas verbessert. Die Ankündigung hat auch bewirkt, dass kurzfristig 6 Bewohner ausgezogen sind und offenbar eine andere Bleibe gefunden haben. Diese Erfahrungen sprechen gegen eine Anhebung des Komforts.

 

Zu dem Tierzwinger wurde das Ordnungsamt befragt. Bis einschließlich September wurden dort in diesem Jahr von der Polizei insgesamt 4 Hunde eingeliefert. Alle haben nur eine Nacht verbracht und wurden am nächsten Tag in das Tierheim gebracht. Eine nennenswerte Beeinträchtigung kann darin nicht gesehen werden und Beschwerden von Bewohnern müssen allgemein relativiert werden.

 

Ein Konzept des Sozialamtes zum schnellen Verlassen der Unterkunft halten wir momentan nicht für sinnvoll und realisierbar. Ernsthaft Bemühte können grundsätzlich mit finanzieller Unterstützung eine Wohnung erhalten. Für Problemfälle nützt ein Konzept ohne Begleitung nichts.

 

Die sozialpädagogische Beratung und Betreuung vor Ort ist der Schwachpunkt. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialamtes fehlt die nötige Qualifikation, weil sie nur die Verwaltungsausbildung haben. Der Soziale Dienst des Kreises wäre zwar beruflich prädestiniert, steht jedoch nach mehrfachem Schriftwechsel auf dem Standpunkt “wer etwas braucht, kann zu uns kommen”.

Gerade in der letzten Zeit war eine Zunahme von Menschen zu verzeichnen, die massiv mit Alkohol-, Drogen- oder psychischen Krankheitsbildern behaftet sind sowie von jungen Leuten ohne jegliche Perspektive. Mit dieser Situation sind unsere Hausmeister im Sinne von Lösungsansätzen restlos überfordert.

 

Der Ausschuss müsste überlegen, ob Abhilfe gewollt ist.

Ein Weg könnte dahin gehen, die Kapazitäten des Diakonischen Werkes für die Wohnungslosenhilfe und die TAS zum Teil für die pädagogische Betreuung des Langenharmer Weges zu nutzen. Gespräche sollten geführt, Haushaltsmittel vor einem Ergebnis nicht gekürzt werden.

Die Verwaltung beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder.

Der Ausschuss nimmt die Mitteilungsvorlage zur Kenntnis und diskutiert ausführlich die Angelegenheit.

 

Die SPD-Fraktion stellt folgenden Antrag:

 

"Die Verwaltung wird gebeten, eine Verlagerung des städtischen Tierzwingers vom derzeitigen Standort zur neuen Norderstedter Feuerwehrzentrale auf dem Gelände der ehemaligen Stonsdorferei zu prüfen.

Weiterhin bittet der Ausschuss die Verwaltung dahingehend Gespräche mit der Wohnungslosenhilfe des Diakonischen Werkes und der Tagesaufenthaltsstätte (TAS) zu führen, inwieweit eine aufsuchende Arbeit in der Obdachlosenunterkunft Langenharmer Weg möglich ist."

 

Der Antrag wurde mit 5 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.

 

AUSZUG: 501