Sitzung: 27.11.2003 Sozialausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:5 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:6
Vorlage: M03/0486
Der
Sozialausschuss hat sich seit dem 28.08.03 mehrfach mit der
Obdachlosenunterkunft befasst. Bisher
wurden noch keine Beschlüsse gefasst.
Am
29.10. haben einige Ausschussmitglieder die Einrichtung besucht und konnten
eigene Eindrücke gewinnen.
Obdachlosenunterkünfte
haben ihren besonderen Charakter. Für sie gibt es keine gesetzlichen
Regelungen. Ihre Existenz ist auf den Bedarf und die allgemeine
ordnungsrechtliche Verpflichtung der Gemeinde zurückzuführen, für die
Sicherheit (und Ordnung) in ihrem Bereich zu sorgen.
Aus
Rechtsprechung und Literatur ergibt sich, dass das “Dach über dem Kopf”
ausreichend ist, ergänzt durch Bettstelle, Stuhl, Tisch, Schrank. Im Prinzip
soll es sich um eine Übernachtungsgelegenheit handeln, jedenfalls soll der
Aufenthalt nicht auf Dauer ausgelegt sein. Daher sind an Größe, bauliche
Substanz, Ausstattung und Komfort (z.B. Einzelzimmer, Küche, eigenes WC,
Dusche) enge Maßstäbe anzulegen.
Ein
etwas gehobenerer Standard sollte sog. Schlichtwohnungen als Übergang zur
Mietwohnung vorbehalten bleiben.
Vom
Arbeitskreis Obdachlosigkeit wurden Ideen und Veränderungsvorschläge
entwickelt, die dem Ausschuss am 25.09. zur Verfügung gestellt wurden.
Der
bauliche Zustand entspricht nach unserer Auffassung der Zweckbestimmung. Das
Amt für Gebäudewirtschaft wurde um eine Aufstellung der Investitionen und
Verbesserungen der letzten Jahre gebeten. Diese war der Mitteilungsvorlage
beigefügt.
Bei
Bewohnerwechsel werden die Räume in der Regel gereinigt, desinfiziert und bei
Bedarf durch Anstrich renoviert.
Der
Wunsch, für jede/n Bewohner/in ein Einzelzimmer zur Verfügung zu stellen, kann
allein aus Kapazitätsgründen nicht erfüllt werden. Dem der Mitteilungsvorlage
beigefügtem Plan kann entnommen werden, dass Ende September alle Zimmer besetzt
waren, zum Teil mit mehreren Personen belegt. Es müssten zusätzlich 20 Räume
angebaut werden, was weder die Grundstücksgröße noch die finanziellen Mittel
hergeben.
Außerdem
ist, wie bereits berichtet, die Zahlungsmoral sehr schlecht. Mit
Vollstreckungsmaßnahmen ist kaum etwas zu erreichen, weil keine pfändbaren
Einkünfte oder Werte vorhanden sind. Zwangsräumungen sind nicht möglich, weil
es sich hier ja gerade um Zwangseinweisungen handelt.
Erst
mit der seit September praktizierten Androhung, Zahlungsunwillige im Block B in
Mehrbettbereichen unterzubringen, hat sich die Besinnung auf das Bezahlen der
Gebühr etwas verbessert. Die Ankündigung hat auch bewirkt, dass kurzfristig 6
Bewohner ausgezogen sind und offenbar eine andere Bleibe gefunden haben. Diese
Erfahrungen sprechen gegen eine Anhebung des Komforts.
Zu
dem Tierzwinger wurde das Ordnungsamt befragt. Bis einschließlich September
wurden dort in diesem Jahr von der Polizei insgesamt 4 Hunde eingeliefert. Alle
haben nur eine Nacht verbracht und wurden am nächsten Tag in das Tierheim
gebracht. Eine nennenswerte Beeinträchtigung kann darin nicht gesehen werden
und Beschwerden von Bewohnern müssen allgemein relativiert werden.
Ein
Konzept des Sozialamtes zum schnellen Verlassen der Unterkunft halten wir
momentan nicht für sinnvoll und realisierbar. Ernsthaft Bemühte können
grundsätzlich mit finanzieller Unterstützung eine Wohnung erhalten. Für
Problemfälle nützt ein Konzept ohne Begleitung nichts.
Die
sozialpädagogische Beratung und Betreuung vor Ort ist der Schwachpunkt. Den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialamtes fehlt die nötige
Qualifikation, weil sie nur die Verwaltungsausbildung haben. Der Soziale Dienst
des Kreises wäre zwar beruflich prädestiniert, steht jedoch nach mehrfachem
Schriftwechsel auf dem Standpunkt “wer etwas braucht, kann zu uns kommen”.
Gerade
in der letzten Zeit war eine Zunahme von Menschen zu verzeichnen, die massiv
mit Alkohol-, Drogen- oder psychischen Krankheitsbildern behaftet sind sowie
von jungen Leuten ohne jegliche Perspektive. Mit dieser Situation sind unsere
Hausmeister im Sinne von Lösungsansätzen restlos überfordert.
Der
Ausschuss müsste überlegen, ob Abhilfe gewollt ist.
Ein
Weg könnte dahin gehen, die Kapazitäten des Diakonischen Werkes für die
Wohnungslosenhilfe und die TAS zum Teil für die pädagogische Betreuung des
Langenharmer Weges zu nutzen. Gespräche sollten geführt, Haushaltsmittel vor
einem Ergebnis nicht gekürzt werden.
Die
Verwaltung beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder.
Der
Ausschuss nimmt die Mitteilungsvorlage zur Kenntnis und diskutiert ausführlich
die Angelegenheit.
Die
SPD-Fraktion stellt folgenden Antrag:
"Die
Verwaltung wird gebeten, eine Verlagerung des städtischen Tierzwingers vom
derzeitigen Standort zur neuen Norderstedter Feuerwehrzentrale auf dem Gelände
der ehemaligen Stonsdorferei zu prüfen.
Weiterhin
bittet der Ausschuss die Verwaltung dahingehend Gespräche mit der
Wohnungslosenhilfe des Diakonischen Werkes und der Tagesaufenthaltsstätte (TAS)
zu führen, inwieweit eine aufsuchende Arbeit in der Obdachlosenunterkunft
Langenharmer Weg möglich ist."
Der
Antrag wurde mit 5 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen.
AUSZUG:
501