Sitzung: 05.02.2004 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:0
Vorlage: B04/0023
Frau Weule stellt die Vorlage vor und beantwortet
zusammen mit Herrn Jennrich die Fragen der Ausschussmitglieder.
a)
Entscheidung
über die Anregungen
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen
folgender Träger öffentlicher Belange/Privatpersonen und Unternehmen werden
berücksichtigt
--------
teilweise berücksichtigt
Punkt 2:
Herr 1 vom
18.09.2003
Punkt 3:
Frau 2 vom
18.09.2003
Punkt 4:
Herr 3 vom
21.09.2003
und 12.10.2002
Punkt 5:
Frau 4 vom
23.09.2003
nicht berücksichtigt
Punkt 1:
Kreis Segeberg – Der Landrat vom
22.09.2003
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen
wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage dieser Vorlage Bezug
genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben,
sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben,
von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von
Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung, den Bebauungsplan Nr. 34 –
Garstedt – (Neufassung), Gebiet: Buchenweg, Platanenweg, Rüsternweg, bestehend
aus dem Teil A – Planzeichnung – und dem Teil B – Text –, in der zuletzt
geänderten Fassung vom 31.10.2003 als Satzung.
Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 2 zu der Vorlage Nr. 04/0023
(Stand: 31.10.2003) gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt
Auskunft verlangt werden kann.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und der
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Die
Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen.