Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:0

Frau Weule stellt die Vorlage vor und beantwortet zusammen mit Herrn Jennrich die Fragen der Ausschussmitglieder.

 

a)       Entscheidung über die Anregungen

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen folgender Träger öffentlicher Belange/Privatpersonen und Unternehmen werden

berücksichtigt

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teilweise berücksichtigt

Punkt 2:
Herr 1                        vom 18.09.2003

Punkt 3:
Frau 2                        vom 18.09.2003

Punkt 4:
Herr 3                        vom 21.09.2003
                        und  12.10.2002

Punkt 5:
Frau 4                        vom 23.09.2003

nicht berücksichtigt

Punkt 1:
Kreis Segeberg – Der Landrat                        vom 22.09.2003


Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage dieser Vorlage Bezug genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

b)       Satzungsbeschluss

Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung, den Bebauungsplan Nr. 34 – Garstedt – (Neufassung), Gebiet: Buchenweg, Platanenweg, Rüsternweg, bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung – und dem Teil B – Text –, in der zuletzt geänderten Fassung vom 31.10.2003 als Satzung.

Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 2 zu der Vorlage Nr. 04/0023 (Stand:  31.10.2003) gebilligt.

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.