Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Bosse gibt für das Amt 60 den folgenden Bericht.

 

Die Landesplanung Schleswig-Holstein hat nach Auswertung der durch die Stadt Kaltenkirchen und der Firma Dodenhof vorgelegten Planungen sowie der im raumplanerischen Abstimmungsverfahren abgegeben Stellungnahmen und Gutachten statt der ursprünglich geplanten Verkaufsfläche von 25.000 m² eine Erweiterungsgröße von 8.900 m² Verkaufsfläche als für landesplanerisch angepasst erklärt.

 

Im Dezember 2003 wurde die Stadt Norderstedt im Rahmen der Aufstellung der o. g. Bauleitplänen der Stadt Kaltenkirchen gemäß § 4 (1) BauGB, als Träger öffentlicher Belange und § 2 (2) BauGB als Nachbargemeinde beteiligt. Die Frist lief am 31. Januar 2004 ab.

 

Die aktuelle Planung der Stadt Kaltenkirchen sieht die Erweiterung der Firma Dodenhof um ein Modehaus mit 5.900 m² Verkaufsfläche und Sport- und  Spielwaren im Umfang von 3.000 m² Verkaufsfläche (davon Sport maximal 2.200 m² und Spielwaren maximal 800 m²) vor. Für diese Größenordnung liegt ein Ergänzungsgutachten des GfK PRISMA Instituts, ein Standort- und Marktgutachten sowie eine Wirkungsanalyse zur geplanten Dodenhof-Erweiterung in Kaltenkirchen vor. (Hamburg, 29. August 2003)

 

Die Stadt Norderstedt hat dem Gutachterbüro Junker und Kruse den Auftrag erteilt, die Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Norderstedter Zentrenstruktur, basierend auf der neuen Flächengröße in einem Ergänzungsgutachten, zu überprüfen.

Die Stellungnahme der Stadt Norderstedt ist als Anlage beigefügt. (Anlage 2 der Niederschrift)