Sitzung: 05.02.2004 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Herr
Bosse gibt für das Amt 60 den folgenden Bericht.
Die
Landesplanung Schleswig-Holstein hat nach Auswertung der durch die Stadt
Kaltenkirchen und der Firma Dodenhof vorgelegten Planungen sowie der im
raumplanerischen Abstimmungsverfahren abgegeben Stellungnahmen und Gutachten
statt der ursprünglich geplanten Verkaufsfläche von 25.000 m² eine
Erweiterungsgröße von 8.900 m² Verkaufsfläche als für landesplanerisch
angepasst erklärt.
Im
Dezember 2003 wurde die Stadt Norderstedt im Rahmen der Aufstellung der o. g.
Bauleitplänen der Stadt Kaltenkirchen gemäß § 4 (1) BauGB, als Träger
öffentlicher Belange und § 2 (2) BauGB als Nachbargemeinde beteiligt. Die Frist
lief am 31. Januar 2004 ab.
Die
aktuelle Planung der Stadt Kaltenkirchen sieht die Erweiterung der Firma
Dodenhof um ein Modehaus mit 5.900 m² Verkaufsfläche und Sport- und Spielwaren im Umfang von 3.000 m²
Verkaufsfläche (davon Sport maximal 2.200 m² und Spielwaren maximal 800 m²)
vor. Für diese Größenordnung liegt ein Ergänzungsgutachten des GfK PRISMA
Instituts, ein Standort- und Marktgutachten sowie eine Wirkungsanalyse zur
geplanten Dodenhof-Erweiterung in Kaltenkirchen vor. (Hamburg, 29. August 2003)
Die
Stadt Norderstedt hat dem Gutachterbüro Junker und Kruse den Auftrag erteilt,
die Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Norderstedter Zentrenstruktur,
basierend auf der neuen Flächengröße in einem Ergänzungsgutachten, zu
überprüfen.
Die
Stellungnahme der Stadt Norderstedt ist als Anlage beigefügt. (Anlage 2 der
Niederschrift)