Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

 

 

 

 

 

Seite 10 Pkt. 3 Aufgabengliederungsplan aus dem 1990? Welche Maßnahmen werden ergriffen?

Antwort: S. Seite 35 der Stellungnahme der Stadt zu den Prüfungsmitteilungen des LRH

 

Seite 11 Pkt. 4 Im Übrigen hat die Prüfung der Aufgabenwahrnehmung im Bereich Personalverwaltung und Bewirtschaft zu einigen Hinweisen und Empfehlungen geführt, die zu einer Verbesserung der Arbeitsergebnisse beitragen können......Vorschläge LRH? Das Umsetzungskonzept sollte im Hauptausschuss zum Thema Personalentwicklung beraten werden.

                Antwort: S. Seite 48-51 der Stellungnahme der Stadt zu den Prüfungsmitteilungen des

LRH. Die Vorschläge des LRH beziehen sich auf sachbearbeitende Tätigkeiten, die im Gespräch mit der Prüferin erörtert wurden.

 

 

Überarbeitung der “Allgemeinen Richtlinien für Zuwendungen an außerhalb an außerhalb der Stadtverwaltung stehenden Stellen”. Werden diese überarbeitet?

Antwort: s. Seite 58 der Stellungnahme der Stadt zu den Prüfungsmitteilungen des LRH

 

Vergaben nach VOL/A hoher Anteil der beschränkten Ausschreibung, freihändigen Vergaben /relativ deutlich auf ein bestimmtes Produkt, oder aber Bevorzugung ortsansässiger Bieter) Vorstellung Überarbeitung und wie und in welcher Form über Vergaben berichtet wird (Berichtspflicht des Bürgermeister).

Antwort: s. Seite 46 und 47 sowie Seite 60 der Stellungnahme der Stadt zu den Prüfungsmitteilungen des LRH

 

S. 14 Einführung eines Beteiligungscontrollings”. Bereits 1996 und Ausführungen Kommunalbericht 1999 hätte dies schon längst beschlossen und umgesetzt werden müssen!! Bitte Sachstand darlegen.

Antwort: Über den Stand der Einführung des Beteiligungscontrollings wurde und wird in den zuständigen Gremien laufend berichtet.

 

 

 

Eigenbetrieb Stadtwerke. Bei Bedarf eine gesonderte Sitzung ausschließlich zum Thema Stadtwerke ohne weitere Tagesordnungspunkte. Stellungnahme der Verwaltung! Wann werden die Ergebnisse der Projektgruppe “Stadtwerke” den Gremien vorgestellt.

Antwort: Der 2. Satz ist von den Selbstverwaltungsgremien zu beantworten. Zu Satz 3: s. Seite 63-64 der Stellungnahme der Stadt zu den Prüfungsmitteilungen des LRH. Zu Satz 4: Die Projektgruppe arbeitet verwaltungsintern dem Bürgermeister zu. Nach der Aufarbeitung des Berichtes des Rechnungsprüfungsamtes Wirtschaftsjahr 2001 durch die Projektgruppe werden wesentlichen Ergebnisse dem Hauptausschuss zugänglich gemacht.

 

Energiemanagement Aufgabenbeschreibungen entsprechend abzuändern, zu ergänzen, Verantwortlichkeit und Befugnisse festsetzen. Umsetzung der Instrumentarien der I-Bank sollen kurzfristig vollumfänglich eingeführt und umgesetzt werden. Siehe auch Stadtvertreterbeschluss zum Klimaschutz!!! Sachstand und weiteres Verfahren.

Antwort: Sachstand s. Berichtsvorlage vom für den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr. Zum weiten Verfahren s. Seite 69 der Stellungnahme der Stadt zu den Prüfungsfeststellungen des LRH.

 

Seite 27 Aufgaben der Instandhaltung sollte ebenfalls im Geschäftsverteilungsplan ausgewiesen werden und wirksam wahrgenommen werden! Sachstand?

Antwort: Die Aufgabenzuordnung ist geregelt.

 

Seite 39 Gebühr Niederschlagswasser, Gebühr Straßenreinigung Sachstand?

Antwort: Niederschlagswasser; s. Beschluss der Stadtvertretung vom 18.11.03 (Die Erhebung einer Regenwassergebühr wird abgelehnt)

Gebühr Straßenreinigung; s. Tertialbericht vom 2/2003 des Betriebsamtes; der Tertialbericht 3/2003 wird sich ebenfalls mit dem Thema beschäftigen

 

S. 52 Mittel für den Bauunterhalt nicht in die Budgets einstellen. Gefahr = diese Mittel als Deckung für Mehrausgaben zu nutzen und Maßnahmen nicht durchzuführen. Vorschlag LRH eine zentrale organisierte Bauunterhaltung (evtl. mit Energiemanagement!?) Stellungnahme der Verwaltung

Antwort: s. Seite 17 der Stellungnahme der Stadt zu den Prüfungsfeststellungen des LRH

 

S. 53 Berichtswesen: Vorschlag.......mehr auf aussagekräftige Abweichungsberichte beschränkten (Anlage Berichtswesen der Stadt Mölln)

Antwort: s. Seite 17 der Stellungnahme der Stadt zu den Prüfungsmitteilungen des LRH

 

 

 

Seite 68 Die Schuldenübersichten zu den Jahresrechnungen sind nicht deckungsgleich mit den gebuchten Vorgängen. Berichtigt?

Antwort: S. Seite 30 der Stellungnahme der Stadt zu den Prüfungsfeststellungen des LRH

 

Seite 70 Gebührenüberschüsse bei der Untergruppe 260 Bußgelder??

Antwort: s. Seite 31 der Stellungnahme der Stadt zu den Prüfungsfeststellungen des LRH

 

Seite 75 Bitte eine Aussage über die fünf-Punkte des LRH zur organisatorischen Grundlagenarbeit der Stadt.

Antwort: s. Seite 31- 33 der Stellungnahme der Stadt zu den Prüfungsmitteilungen des LRH

 

 

 

 

 

 

Seite 215 Wohnwagennutzung, Betriebsausflüge. Werden die Vorschläge des LRH (kostendeckende Gebühr, Aufwendungen für Betriebsausflüge von den Mitarbeitern selbst zu tragen) umgesetzt? (auch Stadt?)

Antwort: s. Seite 93 der Stellungnahme der Stadt zu den Prüfungsfeststellungen des LRH. Die Stadtverwaltung Norderstedt hat die Wohnwagen aufgegeben. Die Aufwändungen für Betriebsausflüge der Stadtverwaltung werden mindestens zu Hälfte von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern selbst getragen.

 

Seite 268 11.6.10.3 Instandhaltung von Heizzentralen.

Fragestellung – Warum wurden bislang erst 42 Heizzentralen von den Stadtwerken erneuert? Lt. Vertrag handelte es sich um ca. 50 Anlagen. Was ist mit dem erneuerten Heizungsanlagen Feuerwache Harksheide, Altes Sozialgebäude Bauhof Friedrich-Ebert-Straße, Alten- und Pflegeheim geschehen? Wie ist der Restbuchwert nach Ablauf des Vertrages dieser Anlagen, den Stadtwerken zurückzuerstatten?

Antwort: Zum Zeitpunkt der Vertragsgestaltung war die genaue Anzahl der Anlagen nicht bekannt. Deswegen wurde auch festgeschrieben, dass es ca. 50 Anlagen sind. Im Zuge der Bestandsermittlung nach Vertragsabschluss wurde deshalb zwischen Stadt und Stadtwerken gemeinsam festgelegt, welche Heizungsanlagen übernommen und erneuert werden müssen und welche nicht.

 

Nicht übernommen wurden zum Beispiel kleinere Anlagen, die schon einen Brennwertkessel hatten und für diese somit kein Modernisierungsbedarf bestand, sowie Gebäude, die in absehbarer Zeit umgebaut werden sollten. So wurde beispielsweise der Bauhof Friedrich-Ebert-Straße nicht mit in den Contracting-Vertrag eingeschlossen.

 

Die Wärmeerzeugungsanlagre der Feuerwache Harksheide und des Alten- und Pflegeheimes wurde nach Nutzungsaufgabe demontiert und noch brauchbare Anlagenteile, wie der Heizkessel, auf Lager genommen. Nicht mehr benötigte Teile wurden verschrottet, somit erfolgte keine Rückerstattung an die Stadtwerke.

 

11.6.10.1 Warum waren die Leistungen nicht eindeutig und erschöpfend beschreibbar? Immerhin hat das Planungsbüro ein Honorar von 345,1 TE erhalten?

Antwort: s. Seite 94 der Stellungnahme der Stadt zu den Prüfungsfeststellungen des LRH

 

Seite 271 Wann und wo hat die Stadt den Planungsauftrag für die Sanierung der Klima- und Lüftungsanlage im Schulzentrum Süd ausgeschrieben?

Antwort: Von der Stadt Norderstedt wurde kein Planungsauftrag ausgeschrieben. Es wurde ein Gutachten für eine energiewirtschaftliche Untersuchung am Schulzentrum Süd beauftragt. Die Beauftragung erfolgte im Juli 2001 in freihändiger Vergabe, weil die Honorarsumme (netto 25.000,-- DM / 12.782,-- €) unter dem Schwellenwert der VOF von netto 130.000,-- € lag. Das Gutachten wurde aufgrund der sehr guten Ortskenntnisse dem Büro Eneratio übertragen.