Sitzung: 02.02.2004 Hauptausschuss
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M04/0054
Seite 10 Pkt. 3 Aufgabengliederungsplan aus dem 1990? Welche
Maßnahmen werden ergriffen?
Antwort: S. Seite 35 der Stellungnahme der Stadt zu den
Prüfungsmitteilungen des LRH
Seite 11 Pkt. 4 Im Übrigen hat die Prüfung
der Aufgabenwahrnehmung im Bereich Personalverwaltung und Bewirtschaft zu
einigen Hinweisen und Empfehlungen geführt, die zu einer Verbesserung der
Arbeitsergebnisse beitragen können......Vorschläge LRH? Das Umsetzungskonzept
sollte im Hauptausschuss zum Thema Personalentwicklung beraten werden.
Antwort: S. Seite 48-51
der Stellungnahme der Stadt zu den Prüfungsmitteilungen des
LRH. Die Vorschläge des LRH beziehen sich auf sachbearbeitende
Tätigkeiten, die im Gespräch mit der Prüferin erörtert wurden.
Überarbeitung der “Allgemeinen Richtlinien für Zuwendungen
an außerhalb an außerhalb der Stadtverwaltung stehenden Stellen”. Werden diese
überarbeitet?
Antwort: s. Seite 58 der Stellungnahme der Stadt zu den
Prüfungsmitteilungen des LRH
Vergaben nach VOL/A hoher Anteil der beschränkten Ausschreibung, freihändigen Vergaben
/relativ deutlich auf ein bestimmtes Produkt, oder aber Bevorzugung
ortsansässiger Bieter) Vorstellung Überarbeitung und wie und in welcher Form
über Vergaben berichtet wird (Berichtspflicht des Bürgermeister).
Antwort: s. Seite 46 und 47 sowie Seite 60 der
Stellungnahme der Stadt zu den Prüfungsmitteilungen des LRH
S. 14 Einführung eines Beteiligungscontrollings”. Bereits
1996 und Ausführungen Kommunalbericht 1999 hätte dies schon längst beschlossen
und umgesetzt werden müssen!! Bitte Sachstand darlegen.
Antwort: Über den Stand der Einführung des Beteiligungscontrollings
wurde und wird in den zuständigen Gremien laufend berichtet.
Eigenbetrieb Stadtwerke. Bei Bedarf eine gesonderte
Sitzung ausschließlich zum Thema Stadtwerke ohne weitere Tagesordnungspunkte.
Stellungnahme der Verwaltung! Wann werden die Ergebnisse der Projektgruppe
“Stadtwerke” den Gremien vorgestellt.
Antwort: Der 2. Satz ist von den Selbstverwaltungsgremien
zu beantworten. Zu Satz 3: s. Seite 63-64 der Stellungnahme der Stadt zu den
Prüfungsmitteilungen des LRH. Zu Satz 4: Die Projektgruppe arbeitet
verwaltungsintern dem Bürgermeister zu. Nach der Aufarbeitung des Berichtes des
Rechnungsprüfungsamtes Wirtschaftsjahr 2001 durch die Projektgruppe werden
wesentlichen Ergebnisse dem Hauptausschuss zugänglich gemacht.
Energiemanagement Aufgabenbeschreibungen entsprechend
abzuändern, zu ergänzen, Verantwortlichkeit und Befugnisse festsetzen.
Umsetzung der Instrumentarien der I-Bank sollen kurzfristig vollumfänglich
eingeführt und umgesetzt werden. Siehe auch Stadtvertreterbeschluss zum Klimaschutz!!!
Sachstand und weiteres Verfahren.
Antwort: Sachstand s. Berichtsvorlage vom für den Ausschuss
für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr. Zum weiten Verfahren s. Seite 69 der
Stellungnahme der Stadt zu den Prüfungsfeststellungen des LRH.
Seite 27 Aufgaben der Instandhaltung sollte ebenfalls im
Geschäftsverteilungsplan ausgewiesen werden und wirksam wahrgenommen werden!
Sachstand?
Antwort: Die Aufgabenzuordnung ist geregelt.
Seite 39 Gebühr Niederschlagswasser, Gebühr Straßenreinigung
Sachstand?
Antwort: Niederschlagswasser; s. Beschluss der Stadtvertretung vom 18.11.03
(Die Erhebung einer Regenwassergebühr wird abgelehnt)
Gebühr Straßenreinigung; s. Tertialbericht vom 2/2003 des
Betriebsamtes; der Tertialbericht 3/2003 wird sich ebenfalls mit dem Thema
beschäftigen
S. 52 Mittel für den Bauunterhalt nicht in die Budgets
einstellen. Gefahr = diese Mittel als Deckung für Mehrausgaben zu nutzen und
Maßnahmen nicht durchzuführen. Vorschlag LRH eine zentrale organisierte
Bauunterhaltung (evtl. mit Energiemanagement!?) Stellungnahme der Verwaltung
Antwort: s. Seite 17 der Stellungnahme der Stadt zu den
Prüfungsfeststellungen des LRH
S. 53 Berichtswesen: Vorschlag.......mehr auf
aussagekräftige Abweichungsberichte beschränkten (Anlage Berichtswesen der Stadt
Mölln)
Antwort: s. Seite 17 der Stellungnahme der Stadt zu den
Prüfungsmitteilungen des LRH
Seite 68 Die Schuldenübersichten zu den Jahresrechnungen
sind nicht deckungsgleich mit den gebuchten Vorgängen. Berichtigt?
Antwort: S. Seite 30 der Stellungnahme der Stadt zu den
Prüfungsfeststellungen des LRH
Seite 70 Gebührenüberschüsse bei der Untergruppe 260
Bußgelder??
Antwort: s. Seite 31 der Stellungnahme der Stadt zu den
Prüfungsfeststellungen des LRH
Seite 75 Bitte eine Aussage über die fünf-Punkte des LRH zur
organisatorischen Grundlagenarbeit der Stadt.
Antwort: s. Seite 31- 33 der Stellungnahme der Stadt zu den
Prüfungsmitteilungen des LRH
Seite 215 Wohnwagennutzung, Betriebsausflüge. Werden die
Vorschläge des LRH (kostendeckende Gebühr, Aufwendungen für Betriebsausflüge
von den Mitarbeitern selbst zu tragen) umgesetzt? (auch Stadt?)
Antwort: s. Seite 93 der Stellungnahme der Stadt zu den
Prüfungsfeststellungen des LRH. Die Stadtverwaltung Norderstedt hat die
Wohnwagen aufgegeben. Die Aufwändungen für Betriebsausflüge der Stadtverwaltung
werden mindestens zu Hälfte von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern selbst
getragen.
Seite 268 11.6.10.3 Instandhaltung von Heizzentralen.
Fragestellung – Warum wurden bislang erst 42
Heizzentralen von den Stadtwerken erneuert? Lt. Vertrag handelte es sich um ca.
50 Anlagen. Was ist mit dem erneuerten Heizungsanlagen Feuerwache Harksheide,
Altes Sozialgebäude Bauhof Friedrich-Ebert-Straße, Alten- und Pflegeheim
geschehen? Wie ist der Restbuchwert nach Ablauf des Vertrages dieser Anlagen,
den Stadtwerken zurückzuerstatten?
Antwort: Zum Zeitpunkt der
Vertragsgestaltung war die genaue Anzahl der Anlagen nicht bekannt. Deswegen
wurde auch festgeschrieben, dass es ca. 50 Anlagen sind. Im Zuge der Bestandsermittlung
nach Vertragsabschluss wurde deshalb zwischen Stadt und Stadtwerken gemeinsam
festgelegt, welche Heizungsanlagen übernommen und erneuert werden müssen und
welche nicht.
Nicht übernommen wurden zum
Beispiel kleinere Anlagen, die schon einen Brennwertkessel hatten und für diese
somit kein Modernisierungsbedarf bestand, sowie Gebäude, die in absehbarer Zeit
umgebaut werden sollten. So wurde beispielsweise der Bauhof
Friedrich-Ebert-Straße nicht mit in den Contracting-Vertrag eingeschlossen.
Die Wärmeerzeugungsanlagre
der Feuerwache Harksheide und des Alten- und Pflegeheimes wurde nach
Nutzungsaufgabe demontiert und noch brauchbare Anlagenteile, wie der
Heizkessel, auf Lager genommen. Nicht mehr benötigte Teile wurden verschrottet,
somit erfolgte keine Rückerstattung an die Stadtwerke.
11.6.10.1 Warum waren die Leistungen nicht eindeutig und
erschöpfend beschreibbar? Immerhin hat das Planungsbüro ein Honorar von 345,1
TE erhalten?
Antwort: s. Seite 94 der Stellungnahme der Stadt zu den
Prüfungsfeststellungen des LRH
Seite 271 Wann und wo hat die Stadt den Planungsauftrag für
die Sanierung der Klima- und Lüftungsanlage im Schulzentrum Süd ausgeschrieben?
Antwort: Von der Stadt Norderstedt wurde kein
Planungsauftrag ausgeschrieben. Es wurde ein Gutachten für eine
energiewirtschaftliche Untersuchung am Schulzentrum Süd beauftragt. Die
Beauftragung erfolgte im Juli 2001 in freihändiger Vergabe, weil die
Honorarsumme (netto 25.000,-- DM / 12.782,-- €) unter dem Schwellenwert der VOF
von netto 130.000,-- € lag. Das Gutachten wurde aufgrund der sehr guten
Ortskenntnisse dem Büro Eneratio übertragen.