Sitzung: 19.02.2004 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Herr
Reinhold Bott,
Friedrichsgaber
Weg 395, 22846 Norderstedt
stellt
folgende Fragen an die Verwaltung mit der Bitte um schriftliche Beantwortung:
"Vor
5 Wochen haben Sie hier mehrheitlich entschieden, dass das B-Plan
Änderungsverfahren zum B-170, 2. Änderung eingestellt werden soll. Damit bleibt
das Baurecht gegen meinen ausdrücklichen Willen auf meinem Grundstück erhalten
und ich werde zu einem Ausgleichsbetrag herangezogen, nach heutigem Stand ca. €
339.000,-.
Die
Worte von Herrn Bosse auf dieser Sitzung ließen allerdings hoffen, dass dieser
Betrag doch etwas moderater ausfallen könnte.
Ich
bin davon ausgegangen, dass ich nach Bestätigung durch die Stadtvertretung zu
entsprechendem Ausgleichsbetrag herangezogen werde.
Zu
meinem großen Entsetzen habe ich in einem Gespräch mit Herrn Bosse erfahren
müssen, dass der Bescheid nicht vor Ende 2004 kommt, aber erst dann, wenn ein
neues Abschlussgutachten für die Wertermittlung erstellt worden ist, in dem der
Ausgleichsbetrag mit hoher Wahrscheinlichkeit noch höher ausfallen wird (wozu
sonst ein neues Gutachten?).
Die
"tröstlichen" Worte von Herrn Bosse dazu:"...aber Sie werden
doch sowieso dagegen klagen."
Es
besteht für mich damit immer noch keine Planungssicherheit. Mir stellt sich die
Frage, bin ich jetzt gezwungen - um den Ausgleichsbetrag zahlen zu können - zu
verkaufen, oder kann ich wenigstens einen Teil von einer Bebauung freihalten,
weil der Ausgleichsbetrag nicht so hoch ist.
Mir
ist unverständlich warum jetzt plötzlich für die letzten unbebauten Grundstücke
ein neues Gutachten erstellt werden muss. Das letzte stammt doch von Nov 2003!
Durch
die Weigerung der Verwaltung (16 Jahre!) den Stadtvertreterbeschluss von 1988
umzusetzen (Herausnahme des Baurechtes), ist der Ausgleichsbetrag pro m² von
(DM 107,-) € 54,- im Jahre 1988 bis heute auf (DM 280,-) € 143,- gestiegen.
Das
die Verwaltung Fehler gemacht hat, hat Ihnen schon Rechtsanwalt Nebelsieck in
der Ausschuss-Sitzung bestätigt.
Frage:
Muss
ich den Schaden, der mir entsteht, durch die zu erwartende Steigerung des
Ausgleichsbetrages bei einem neuerlichen Gutachten auch noch tragen (zusätzlich
zum Schaden durch die bisherige Steigerung), nur entstanden durch das nicht
Handeln der Verwaltung seit 16 Jahren?
Wenn
ja, mit welcher rechtlichen Begründung?
Frage:
Ist
es in dieser Stadt normal, und nur möglich, sich gerichtlich vor Schaden zu
schützen?
Frage:
Können
Sie mir einen Weg nennen, mein Grundstück unbebaut zu erhalten, ohne mich
finanziell zu ruinieren? Wenn nein, wie lange soll ich noch auf
Planungssicherheit für mein Grundstück verzichten?
Frage:
Ist
ihnen klar, dass bei einer Ausgleichszahlung von bisher bekannter Höhe (aber
erst recht wenn es zu einer Erhöhung kommt) in meinem über 30 Jahre fast
unberührtem Grundstück ein Biotop und damit Rückzugsgebiet für viele Tiere
zerstört wird?"
Herr
Dr. Herwig Niehusen,
Falkenbergstr.
160, 22844 Norderstedt
stellt
folgende Fragen an die Fraktionen SPD und CDU sowie an die Verwaltung mit der
Bitte um schriftliche Beantwortung:
"Frage:
Wie
rechtfertigen Sie weiterhin die LDC-Planung an diesem Naturstandort, nachdem
-
für
das Air-Cargo-Projekt nach aktuellen Aussagen von Flughafen Hamburg GmbH (Herr
Hausschild) und der Verwaltung in absehbarer Zeit kein Bedarf besteht
-
Logistik
und Distribution nach dem neuen Konzept auf den angeschlossenen Flächen keine Schwerpunkte
mehr sind und damit
-
das
ursprüngliche Argument für die Inanspruchnahme dieses Naturstandortes - nämlich
die notwendige Verzahlung von Air Cargo und Distribution im Flughafenbereich -
entfallen ist?
Denn
rechtlich sind Eingriffe in § 15a Biotope nur durchsetzbar, wenn sie aus
Gründen des Allgemeinwohls unvermeidbar sind. Hier gibt es jedoch Alternativen
mit gleicher oder besserer Verkehrsanbindung (benachbarte Gewerbegebiete BPl.
214 und Knochenmühle sowie ferner Quickborner Str.).
Frage:
Wie
setzen sich die bisherigen Investitionen in Höhe von ca. 18 Millionen Euro
zusammen? (Grundstückserwerb, Planungskosten p.p)
Frage:
Wie
hoch schätzen Sie die weiteren Kosten für die Umsetzung des LDC-Projektes?
Frage:
Wie
hoch schätzen Sie die Gesamtkosten für die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen
aufgrund der erheblichen Eingriffe in Natur und Landschaft?
Frage:
Wurde
eine Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellt? Ggf. mit welchem Ergebnis?
Frage:
Ist
es nicht ehrlicher gegenüber dem mündigen Bürger, Fehler einzugestehen, die
weitere Verschwendung von Steuergeldern zu stoppen, zusätzlichen Verkehr zu
vermeiden und Natur zu erhalten?
Ich
bitte um zeitnahe schriftliche Beantwortung der Fragen."
Herr
Hartmut Reincke,
Ohechaussee
301, 22848 Norderstedt
stellt
folgende Frage an Herrn Bosse:
"Auf
Noa4 boten Sie an, auf Wunsch von 5 Norderstedtern eine weitere
Informationsveranstaltung zum Thema LDC anzubieten. Ich möchte Sie fragen, ob
dieses Angebot weiterhin besteht."
Herr
Bosse antwortet direkt, dass eine Terminabsprache jederzeit telefonisch möglich
ist.
Protokollauszug III
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