Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Reinhold Bott,

Friedrichsgaber Weg 395, 22846 Norderstedt

stellt folgende Fragen an die Verwaltung mit der Bitte um schriftliche Beantwortung:

 

"Vor 5 Wochen haben Sie hier mehrheitlich entschieden, dass das B-Plan Änderungsverfahren zum B-170, 2. Änderung eingestellt werden soll. Damit bleibt das Baurecht gegen meinen ausdrücklichen Willen auf meinem Grundstück erhalten und ich werde zu einem Ausgleichsbetrag herangezogen, nach heutigem Stand ca. € 339.000,-.

 

Die Worte von Herrn Bosse auf dieser Sitzung ließen allerdings hoffen, dass dieser Betrag doch etwas moderater ausfallen könnte.

 

Ich bin davon ausgegangen, dass ich nach Bestätigung durch die Stadtvertretung zu entsprechendem Ausgleichsbetrag herangezogen werde.

Zu meinem großen Entsetzen habe ich in einem Gespräch mit Herrn Bosse erfahren müssen, dass der Bescheid nicht vor Ende 2004 kommt, aber erst dann, wenn ein neues Abschlussgutachten für die Wertermittlung erstellt worden ist, in dem der Ausgleichsbetrag mit hoher Wahrscheinlichkeit noch höher ausfallen wird (wozu sonst ein neues Gutachten?).

Die "tröstlichen" Worte von Herrn Bosse dazu:"...aber Sie werden doch sowieso dagegen klagen."

 

Es besteht für mich damit immer noch keine Planungssicherheit. Mir stellt sich die Frage, bin ich jetzt gezwungen - um den Ausgleichsbetrag zahlen zu können - zu verkaufen, oder kann ich wenigstens einen Teil von einer Bebauung freihalten, weil der Ausgleichsbetrag nicht so hoch ist.

 

Mir ist unverständlich warum jetzt plötzlich für die letzten unbebauten Grundstücke ein neues Gutachten erstellt werden muss. Das letzte stammt doch von Nov 2003!

 

Durch die Weigerung der Verwaltung (16 Jahre!) den Stadtvertreterbeschluss von 1988 umzusetzen (Herausnahme des Baurechtes), ist der Ausgleichsbetrag pro m² von (DM 107,-) € 54,- im Jahre 1988 bis heute auf (DM 280,-) € 143,- gestiegen.

 

Das die Verwaltung Fehler gemacht hat, hat Ihnen schon Rechtsanwalt Nebelsieck in der Ausschuss-Sitzung bestätigt.

 

Frage:

Muss ich den Schaden, der mir entsteht, durch die zu erwartende Steigerung des Ausgleichsbetrages bei einem neuerlichen Gutachten auch noch tragen (zusätzlich zum Schaden durch die bisherige Steigerung), nur entstanden durch das nicht Handeln der Verwaltung seit 16 Jahren?

Wenn ja, mit welcher rechtlichen Begründung?

 

Frage:

Ist es in dieser Stadt normal, und nur möglich, sich gerichtlich vor Schaden zu schützen?

 

Frage:

Können Sie mir einen Weg nennen, mein Grundstück unbebaut zu erhalten, ohne mich finanziell zu ruinieren? Wenn nein, wie lange soll ich noch auf Planungssicherheit für mein Grundstück verzichten?

 

Frage:

Ist ihnen klar, dass bei einer Ausgleichszahlung von bisher bekannter Höhe (aber erst recht wenn es zu einer Erhöhung kommt) in meinem über 30 Jahre fast unberührtem Grundstück ein Biotop und damit Rückzugsgebiet für viele Tiere zerstört wird?"

 

 

Herr Dr. Herwig Niehusen,

Falkenbergstr. 160, 22844 Norderstedt

stellt folgende Fragen an die Fraktionen SPD und CDU sowie an die Verwaltung mit der Bitte um schriftliche Beantwortung:

 

"Frage:

Wie rechtfertigen Sie weiterhin die LDC-Planung an diesem Naturstandort, nachdem

-          für das Air-Cargo-Projekt nach aktuellen Aussagen von Flughafen Hamburg GmbH (Herr Hausschild) und der Verwaltung in absehbarer Zeit kein Bedarf besteht

-          Logistik und Distribution nach dem neuen Konzept auf den angeschlossenen Flächen keine Schwerpunkte mehr sind und damit

-          das ursprüngliche Argument für die Inanspruchnahme dieses Naturstandortes - nämlich die notwendige Verzahlung von Air Cargo und Distribution im Flughafenbereich - entfallen ist?

 

Denn rechtlich sind Eingriffe in § 15a Biotope nur durchsetzbar, wenn sie aus Gründen des Allgemeinwohls unvermeidbar sind. Hier gibt es jedoch Alternativen mit gleicher oder besserer Verkehrsanbindung (benachbarte Gewerbegebiete BPl. 214 und Knochenmühle sowie ferner Quickborner Str.).

 

Frage:

Wie setzen sich die bisherigen Investitionen in Höhe von ca. 18 Millionen Euro zusammen? (Grundstückserwerb, Planungskosten p.p)

 

Frage:

Wie hoch schätzen Sie die weiteren Kosten für die Umsetzung des LDC-Projektes?

 

Frage:

Wie hoch schätzen Sie die Gesamtkosten für die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen aufgrund der erheblichen Eingriffe in Natur und Landschaft?

 

Frage:

Wurde eine Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellt? Ggf. mit welchem Ergebnis?

 

Frage:

Ist es nicht ehrlicher gegenüber dem mündigen Bürger, Fehler einzugestehen, die weitere Verschwendung von Steuergeldern zu stoppen, zusätzlichen Verkehr zu vermeiden und Natur zu erhalten?

 

Ich bitte um zeitnahe schriftliche Beantwortung der Fragen."

 

 

Herr Hartmut Reincke,

Ohechaussee 301, 22848 Norderstedt

stellt folgende Frage an Herrn Bosse:

"Auf Noa4 boten Sie an, auf Wunsch von 5 Norderstedtern eine weitere Informationsveranstaltung zum Thema LDC anzubieten. Ich möchte Sie fragen, ob dieses Angebot weiterhin besteht."

 

Herr Bosse antwortet direkt, dass eine Terminabsprache jederzeit telefonisch möglich ist.

 

 

Protokollauszug                III

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