Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Mit heute eingegangenem Bescheid hat der Kreis Segeberg der Beratungsstelle nach § 7 Landespflegegesetz für das Jahr 2004 einen Zuschuss in Höhe von 63.604,71    bewilligt. Neben Landes- und Kreismitteln ist darin der vereinbarte Stadtzuschuss von 8.729,80  € enthalten.

 

AUSZUG : 502