Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

 

Frau Gattermann berichtet über Beschwerden bezüglich des Umgangs mit den Sportfördermitteln und erläutert noch einmal, warum die Verwaltung die in der Ausschusssitzung vom 18.02.04 berichteten Maßnahmen ergriffen hat:

 

Im letzten Jahr hat die Entwicklung der Haushaltsmittel gezeigt, dass Steuerungsbedarf besteht. Sonst läuft man Gefahr, dass die Hallensportarten benachteiligt werden, die erst im Herbst ihre Saison beginnen. Die Mittel waren bereits im Spätsommer erschöpft und den Anträgen der Vereine konnte am Ende des Jahres nur entsprochen werden, weil Mittel aus der Jugendförderung nicht benötigt wurden. Damit ist in diesem Jahr nicht unbedingt zu rechnen. Das Behindertensportfest spielte bei der Entwicklung der Haushaltsstelle im Jahr 2003 im Übrigen keine Rolle, weil die benötigten Mittel aus dem Deckungsring des Amtes genommen wurden.

 

Die Verwaltung hat sich daher entschlossen, 2004 die mitgliederbezogenen Zuschüsse zunächst nur zu 80% auszuzahlen. Über die Auszahlung der restlichen 20 % wird im Oktober je nach Haushaltsstand entschieden. Damit die Auszahlung wahrscheinlicher wird, sind weitere Maßnahmen ergriffen worden.

 

-          Für die Teilnahme an Veranstaltungen, die nicht unter Teil I, Punkt 5.2. und Teil II, Punkt 1 des Sportförderplans aufgeführt sind, werden keine Zuschüsse gewährt.

 

-          Für Auslandsfahrten ist nur dann eine Förderung möglich, wenn es sich um eine Veranstaltung handelt, die durch einen Qualifikationswettkampf erreicht wurde.

 

Die Verwaltung hat einen Vermerk zur bisherigen Entwicklung und der Planung der Haushaltsstelle erstellt. Frau Gattermann gibt diesen als Anlage 1 zum Protokoll.

 

 

Herr Hagemann bittet die Verwaltung, zukünftig die Formulierung in den Anschreiben an die Vereine so zu wählen, dass keine Missverständnisse aufkommen.

 

 

Der Ausschuss trägt einvernehmlich die Maßnahmen der Verwaltung bei der Vergabe der Sportfördermittel.