Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Seevaldt gibt für das Amt 60 den folgenden Bericht.

 

Für die Erstellung von Tertialberichten anstelle von Quartalsberichten sei verwiesen auf den einstimmigen Beschluss des Hauptausschusses in der 36. Sitzung in der 8. Wahlperiode am 07.02.2000, Top 3.

 

Eine Antwort auf die Anfragen von Frau Hahn zur Bewertung der Kostensituation für die Über­nahme der  Lüftungs- und Kälteanlagen am Schulzentrum-Süd wird derzeit von den Stadtwerken vorbereitet. Dies gilt sowohl für den zitierten Verwendungsnachweis als auch die Abweichung bei den Wartungs- und Instandhaltungskosten.

 

In der Berichtsvorlage M 04/0019 wurden in Anlage 2 sämtliche Klimaschutz-Investitionen aus Amt 68 aufgeführt.

 

Eine weitergehende Erörterung zur Vorgehensweise bei der Umsetzung von Klimaschutzmaß-nahmen in städtischen Liegenschaften (auch Umsetzung der Empfehlungen der Investitions­bank) kann nicht losgelöst von der ebenfalls zitierten Personalfrage im Klimaschutz behandelt werden. Die Fragen zu Stellenbesetzungen im Klimaschutz können erst in einer Sitzung nach dem 25.03.2004 beantwortet werden. Dies gilt auch für die Anfrage von Frau Reiländer in

o. a. Sitzung, Punkt 9.11 zu diesem Thema.

 

Beantwortung der Anfrage von Herrn Lange zu den Handlungskonsequenzen hinsichtlich der Verschlechterung der Gewässergüte des Ossenmoorgrabens: Die in 2003 im Vergleich zum Vorjahr festgestellte Verschlechterung der Gewässergüte des Ossenmoorgrabens ist auf er­höhte Ammonium-, Phosphat- und CSB-Konzentrationen zurückzuführen. Ursächlich für die von uns festgestellte Belastungszunahme sind Einleitungen aus diffusen Quellen (atmosphä­rischer Eintrag, Abdrift Niederschlagswasser von landwirtschaftlich genutzten Flächen und versiegelten Flächen). Die Belastungszunahme in Teilbereichen des Ossenmoorgrabens er­fordert zunächst keine konkreten Handlungsmaßnahmen, da die Konzentrationen der die Be­lastung verursachenden Parameter in diesem Gewässerabschnitt starken Schwankungen unterliegen. Sollte der Ossenmoorgraben dauerhaft deutlich belastet bleiben, wären die Nutzer der landwirtschaftlich genutzten Gewässer-Anliegerflächen in geeigneter Weise um Mithilfe bei der Reduzierung der Schadstofffrachten aufzufordern (Verminderung des Gülle bzw. Kunstdüngeraustrages).