Sitzung: 04.03.2004 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M04/0080
Herr
Seevaldt gibt für das Amt 70 den folgenden Bericht.
Frau
Hahn bittet die Verwaltung zu prüfen, ob die individuelle Grabpflege nicht von
privaten Unternehmen günstiger durchgeführt werden könne als von der
Verwaltung. Sollte dies der Fall sein, solle die individuelle Grabpflege an
private Unternehmen abgegeben werden. (Straßenreinigung, Grünflächen, Wegebau
und Friedhöfe S. 4, 2.2 Friedhöfe)
Hierzu
wird vom Betriebsamt wie folgt Stellung genommen:
Die
Pflege einer Grabstätte kann auf Antrag der/des
Nutzungsberechtigten von den Mitar-beiterinnen und Mitarbeitern der
städtischen Friedhöfe übernommen werden.
Es
besteht keine Verpflichtung, einen (Dauer)-grabpflegevertrag mit
der Friedhofsverwaltung abzuschließen. Ebenso ist es möglich, die Pflege des
Grabes selbst zu übernehmen oder eine private Firma hiermit zu beauftragen.
Da
es nicht allen Hinterbliebenen möglich ist, sich selbst um die Pflege des
Grabes zu kümmern, ist es für viele, in der Regel ältere Mitbürgerinnen und
-bürger, eine Erleichterung, an einer Stelle neben der Bestattung auch gleich
die Pflege beauftragen zu können und sich somit zusätzliche Wege zu sparen.
Insbesondere
weisen wir darauf hin, dass die Grabpflege auch für den gesamten Zeitraum der
Nutzungsberechtigung (bei Wahlgräbern 20 bzw. 25 Jahre) im Voraus beauftragt
werden kann. Bei einer privaten Firma ist die Grabpflege über einen längeren Zeitraum mit erheblichen Risiken
hinsichtlich der Existenz der Firma (und damit der Erledigung der im Voraus
gezahlten Leistung) verbunden.
Die
Erlöse für die Grabpflege sind kostendeckend kalkuliert (dies trifft gemäß
Beschlüsse im Fachausschuss nicht auf alle Leistungen auf den Friedhöfen zu)
und decken damit alleine einen Anteil von ca. 10 % der gesamten Kosten des
Bereiches Bestattungswesen. Würde die Leistung abgegeben, entfallen aber
nicht automatisch alle Kosten (es verbleiben Teile der Fixkosten), so
dass der Deckungsgrad insgesamt sinken würde.
Von
der Friedhofspflegeverwaltung wurden in den letzten Jahren nur ca. 90
Dauergrabpflegeverträge - neben den jährlichen Verträgen - abgeschlossen. Der
älteste hiervon datiert bereits aus dem Jahr 1984. Die bereits abgeschlossenen
Verträge haben eine Laufzeit bis einschließlich 2029 und wären unter
Berücksichtigung der finanziellen Belastungen für die Stadt Norderstedt kaum
rückabwickelbar. Dass uns die Nutzungsberechtigten diese Aufträge erteilt
haben, sahen und sehen wir es als Verpflichtung für uns an, den Service für die
Grabpflege immer wieder anzupassen und vor allem zu verbessern. Der Kunde steht
im Mittelpunkt.
Wir
stehen mit der Grabpflege nicht in Konkurrenz zu den privaten Firmen, sondern
sehen uns als öffentlicher Dienstleister an, der zusätzlich zu den gesetzlichen
Verpflichtungen weitere Dienstleistungen anbietet.