Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Seevaldt gibt für das Amt 70 den folgenden Bericht.

 

Frau Hahn bittet die Verwaltung zu prüfen, ob die individuelle Grabpflege nicht von privaten Unternehmen günstiger durchgeführt werden könne als von der Verwaltung. Sollte dies der Fall sein, solle die individuelle Grabpflege an private Unternehmen abgegeben werden. (Straßenreinigung, Grünflächen, Wegebau und Friedhöfe S. 4, 2.2 Friedhöfe)

 

Hierzu wird vom Betriebsamt wie folgt Stellung genommen:

 

Die Pflege einer Grabstätte kann auf Antrag der/des Nutzungsberechtigten von den Mitar-bei­terinnen und Mitarbeitern der städtischen Friedhöfe übernommen werden.

 

Es besteht keine Verpflichtung, einen (Dauer)-grabpflegevertrag mit der Friedhofsverwaltung abzuschließen. Ebenso ist es möglich, die Pflege des Grabes selbst zu übernehmen oder eine private Firma hiermit zu beauftragen.

 

Da es nicht allen Hinterbliebenen möglich ist, sich selbst um die Pflege des Grabes zu küm­mern, ist es für viele, in der Regel ältere Mitbürgerinnen und -bürger, eine Erleichterung, an einer Stelle neben der Bestattung auch gleich die Pflege beauftragen zu können und sich somit zusätzliche Wege zu sparen.

 

Insbesondere weisen wir darauf hin, dass die Grabpflege auch für den gesamten Zeitraum der Nutzungsberechtigung (bei Wahlgräbern 20 bzw. 25 Jahre) im Voraus beauftragt werden kann. Bei einer privaten Firma ist die Grabpflege über einen  längeren Zeitraum mit erheb­lichen Risiken hinsichtlich der Existenz der Firma (und damit der Erledigung der im Voraus gezahlten Leistung) verbunden.

 

Die Erlöse für die Grabpflege sind kostendeckend kalkuliert (dies trifft gemäß Beschlüsse im Fachausschuss nicht auf alle Leistungen auf den Friedhöfen zu) und decken damit alleine einen Anteil von ca. 10 % der gesamten Kosten des Bereiches Bestattungswesen. Würde die Leistung abgegeben, entfallen aber nicht automatisch alle Kosten (es verbleiben Teile der Fix­kosten), so dass der Deckungsgrad insgesamt sinken würde.

 

Von der Friedhofspflegeverwaltung wurden in den letzten Jahren nur ca. 90 Dauergrabpflege­verträge - neben den jährlichen Verträgen - abgeschlossen. Der älteste hiervon datiert bereits aus dem Jahr 1984. Die bereits abgeschlossenen Verträge haben eine Laufzeit bis einschließ­lich 2029 und wären unter Berücksichtigung der finanziellen Belastungen für die Stadt Nor­der­stedt kaum rückabwickelbar. Dass uns die Nutzungsberechtigten diese Aufträge erteilt haben, sahen und sehen wir es als Verpflichtung für uns an, den Service für die Grabpflege immer wieder anzupassen und vor allem zu verbessern. Der Kunde steht im Mittelpunkt.

 

Wir stehen mit der Grabpflege nicht in Konkurrenz zu den privaten Firmen, sondern sehen uns als öffentlicher Dienstleister an, der zusätzlich zu den gesetzlichen Verpflichtungen weitere Dienstleistungen anbietet.