Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Seevaldt gibt für das Amt 60 den folgenden Bericht

 

Frage 1:

 

Wie ist der Sachstand zur Erstellung des Umweltberichtes im Bebauungsplan Nr. 245 – Norderstedt –?

 

Antwort der Verwaltung:

 

Der Umweltbericht, der die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie darstellt, ist Teil der Begründung und wurde mit der Vorlage 03/0456 zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss erstmals dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr in seiner Sitzung am 20.11.2003, TOP 10, vorgelegt. Nach der durchgeführten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde der Umweltbericht als Teil der Begründung geringfügig redaktionell überarbeitet. Eine erneute Offenlage ist damit nicht begründet.

 

 

Frage 2:

 

Ist der UVP-Bericht der Öffentlichkeit bekannt gemacht worden – durch Auslegung?

 

Antwort der Verwaltung:

 

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 245 – Norderstedt – einschließlich der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgte vom 08.12.2003 bis 08.01.2004. Der Umweltbericht als Teil der Begründung des Bebauungsplanes stellt das komprimierte Ergebnis der durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfung dar. Die gesetzlich vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung (UVS) muss als solche nicht öffentlich ausgelegt werden. Dies wurde ausdrücklich nach Rücksprache mit dem Innenministerium bestätigt.

 

 

Frage 3:

 

Ist in Norderstedt eine Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern und der Umweltverträglichkeit erfolgt? Wenn nein, warum nicht?

 

Antwort der Verwaltung:

 

Der Satzungsbeschluss im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr ist für den 01.04.2004 vorgesehen; in der Stadtvertretung für den 27.04.2004. Die abschließende Fassung des Umweltberichtes wird Teil der Begründung sein, einschließlich einer Behandlung der Wechselwirkungen sowie einer allgemein verständlichen Zusammenfassung.