Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:0

 Herr Bosse und Herr Deutenbach beantworten die Fragen des Ausschusses.

 

Beschluss:

a)       Entscheidung über die Anregungen der Träger öffentlicher Belange

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen folgender Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit den laufenden Nummern der Anlage 1) werden

teilweise berücksichtigt

die Punkte: 1

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf die Ausführungen in der Liste zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und Abs. 3 BauGB (Anlage 1) dieser Vorlage Bezug genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme und Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.


b)       Entscheidung über die Anregungen von Privatpersonen

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen von Privatpersonen, Verbänden und Unternehmen (im Folgenden benannt mit den laufenden Nummern der Anlage 2) werden

berücksichtigt

die Punkte: 4, 5

teilweise berücksichtigt

die Punkte: 2, 3

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf die Ausführungen in der Liste “Anregungen von Privatpersonen/Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB” (Anlage 2) dieser Vorlage Bezug genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.


c)       Satzungsbeschluss

Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 110 – Norderstedt – 20. Änderung, Gebiet: Marktplatz Harksheide, bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung – und dem Teil B
– Text –, in der Fassung vom 15.03.2004 als Satzung.

Die Begründung wird in der Fassung als Anlage 3 zu dieser Vorlage (Stand: 15.03.2004) gebilligt.

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen