Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Frau Richter beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder. Der Ausschuss für Kultur und Städtepartnerschaften beschließt dann einstimmig:

 

"Die Kulturförderrichtlinien der Stadt Norderstedt werden wie folgt geändert:

 

Punkt 2.4.2. "Förderungswürdige Kosten sind insbesondere"

 

Spiegelstrich 5 " Raummiete für Veranstaltungen in der TriBühne "  entfällt

 

Punkt 2.4.6. " Bezuschussung von Nutzungen der TriBühne " (wird neugefasst)

 

Die Nutzung der TriBühne für einen Veranstaltungs- incl. Probentag einmal jährlich wird für den Saal "Maromme" mit 1.200,00 € und für die Säle "Oadby and Wigston" und/oder "Zwijndrecht" mit 300,00 € pauschal bezuschusst. Für die Zahlung des Pauschalzuschusses ist die Vorlage der entsprechenden Rechnung erforderlich. Die Zahlungsabwicklung erfolgt direkt zwischen Stadt Norderstedt, FORUM, Kultur und Städtepartnerschaften, und der Mehrzwecksäle Norderstedt GmbH .

 

Punkt 4 "Inkrafttreten"

 

Die Änderungen der "Kulturförderrichtlinien der Stadt Norderstedt" treten mit Wirkung vom 01.07.2004 in Kraft. "