Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Seevaldt gibt für das Amt 60 den folgenden Bericht.

 

Vorbemerkungen:

 

Die Verwendung von Kunstglaswänden an den Eingängen und Durchgängen der Lärmschutzwände hatte gestalterische, aber auch praktische Gründe. Diese Abschnitte sollten für die Bürger transparent bleiben, um nicht Verunsicherung oder Angst aufkommen zu lassen, dass dort verdeckt Übeltäter auflauern.

 

 

 

 

Antwort:

 

1) Eine direkte Begrünung der Glaswände ist nicht möglich, da die glatte Oberfläche keine Haftungsmöglichkeit bietet.

 

2) Bis auf wenige Abschnitte ist eine Begrünung mit Rankhilfen aus Stahlmatten möglich. Um weitere Besprühungen zu verhindern, muss die Rankhilfe beidseitig flächendeckend angebracht werden.

 

3) Die Sanierung der besprühten Wände ist in jedem Fall mit hohen Kosten verbunden. Allein die Grundreinigung ist kostenintensiv und stellt nicht sicher, dass die Farben rückstandslos beseitigt werden können. Speziell bei Teerfarben und Zwei-Komponenten-Lacken gibt es kaum lösbare Probleme. Gelingt die Beseitigung der Farbverunreinigungen, kann dabei aber die Kunstglasfläche angegriffen und undurchsichtig werden. Teilweise haben sich die Lacke mit ihren Lösungsmitteln schon in die Glasflächen eingefressen.

 

4) Rankhilfen müssen beidseitig, teils mit der Wandkonstruktion verbunden oder mit eigenen Stützpfählen, bis ca. 2,5 m Höhe vorgesetzt werden. Im Abstand von ca. 1,5 m sind geeignete Rankpflanzen an die Rankgitter zu setzen. Wegen der ungünstigen Standortbedingungen wird es trotz notwendiger Pflege in den ersten Standjahren mehrere Jahre dauern, bis die Wände komplett eingegrünt sind.

 

5) Eine Vorpflanzung von Sträuchern ist zwar teilweise möglich, ist aber keine befriedigende Lösung. Erfahrungsgemäß stellen sie für die Sprayer kein ausreichendes Hindernis dar, um die Wände nicht zu besprühen. Die Pflanzen werden einfach kaputtgetreten. Bei Teilflächen ist eine Vorpflanzung von Sträuchern zudem auch nicht möglich.

 

6) Kostenschätzung einzelner Aktionen und Bautätigkeiten:

 

a)

Grundreinigung (s. a. Anmerkung unter Pkt. 3)

für ca. 525 m² besprühte Flächen:

                                              

11.000,--

b)

Gereinigte Fläche imprägnieren, um neue Schmierereien

leichter beseitigen zu können:

                                                                             

5.500,--

c)

Ca. 260 lfdm Rankgerüst von ca. 240 cm Höhe an den Wänden aufstellen:

 

47.000,--

 

d)

Ca. 175 Stck. Rankpflanzen an die Rankgerüste setzen und mindestens 2 Jahre pflegen:

 

8.500,--