Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:36 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:1

Beschluss:

a)       Entscheidung über die Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 08.12.2003 bis 08.01.2004 :

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen folgender Träger öffentlicher Belange/Privatpersonen werden

 

berücksichtigt

Punkt 1:

Kreis Segeberg - Der Landrat                        vom 23.01.2004

 

Punkt 2:

BUND                        vom 02.01.2004

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf die Ausführungen zum Sachverhalt dieser Vorlage Bezug genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

b)       abschließender Beschluss

 

Die Stadtvertretung beschließt den Flächennutzungsplan Norderstedt - 47. Änderung - abschließend.

 

Der Erläuterungsbericht wird in der Fassung der Anlage 3 zur Vorlage Nr. B 04/0115 (Stand: 01.04.2004) gebilligt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan Norderstedt - 47. Änderung - der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Nach erfolgter Genehmigung gemäß § 6 BauGB ist der Flächennutzungsplan Norderstedt - 47. Änderung - auf Dauer zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten und die Genehmigung ortsüblich bekanntzumachen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 36 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.