Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:33 NEIN-Stimmen:3 Enthaltungen:1

Frau Reinders beantragt auch zu diesem TOP namentliche Abstimmung (siehe Anlage 2).

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

 

a)       Entscheidung über die Anregungen der Träger öffentlicher Belange

 

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen folgender Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit den laufenden Nummern der Anlage 3) werden

 

berücksichtigt

 

1, 6, 8.1, 8.2, 24

 

teilweise berücksichtigt

 

...

 

nicht berücksichtigt

 

2.1, 3.1, 8, 8.3, 14, 23

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf die Ausführungen in der Liste zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und Abs. 3 BauGB (Anlage 3) dieser Vorlage Bezug genommen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit der Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

b)       Entscheidung über die Anregungen von Privatpersonen

 

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen von Privatpersonen, Verbänden und Unternehmen (im Folgenden benannt mit den laufenden Nummern der Anlage 4) werden

 

berücksichtigt

 

1.3, 5.8, 5.13, 5.14, 5.15, 6.11,

 

teilweise berücksichtigt

 

2.1, 3.1, 4.1, 5.5, 5.6, 5.7,

 

nicht berücksichtigt

 

1.1, 1.2, 1.4, 1.5, 1.6, 1.7, 1.8, 1.9, 5.1, 5.2, 5.3, 5.4, 5.11, 5.12, 6.1, 6.2, 6.3, 6.4, 6.5, 6.6, 6.7, 6.8, 6.9, 6.10, 7, 8.1, 9.1, 9.2, 9.3,

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidungen zu den Anregungen wird auf die Ausführungen in der Liste Anregungen von Privatpersonen/Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Anlage 4) dieser Vorlage Bezug genommen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

c)       Abschließender Beschluss

 

Die Stadtvertretung beschließt den Flächennutzungsplan Norderstedt - 40. Änderung – in der Fassung vom 12.03.2004 (Anlage 1 + 2) abschließend.

 

Der Erläuterungsbericht wird in der Fassung vom 12.03.2004 (Anlage 2) dieser Vorlage gebilligt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan Norderstedt - 40. Änderung - der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Nach Erfolg der Genehmigung gem. § 6 BauGB ist der Flächennutzungsplan Norderstedt - 40. Änderung - auf Dauer zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten und die Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 33 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.