Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Deutenbach erläutert die Vorlage.

 

Gemäß §§ 14 und 16 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141), zuletzt geändert durch Art. 12 OLG-VertrÄndG vom 23.07.2002 (BGBl. I S. 2850) i.V.m. § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 23.07.1996 (GVOBl. SH S. 529), geändert durch Gesetz vom 18.03.1997 (GVOBl. SH S. 147), beschließt die Stadt Norderstedt zur Sicherung der Planung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 139 - Norderstedt Teil West - 2. Änderung und Ergänzung, Gebiet: “Südlich Segeberger Chaussee 42-52 - zwischen Segeberger Chaussee und Alte Landstraße”, die Satzung über eine befristete Veränderungssperre, bestehend aus der Planzeichnung - Teil A - und dem Teil - Text -.

 

Der von der Veränderungssperre erfasste Bereich umfasst die Flurstücke 91/5, 91/9, 91/10, 91/11, 91/12, 93/4, 93/6, 93/8 der Flur 10 Gemarkung Harksheide.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen.