Sitzung: 03.06.2004 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B04/0183
Herr
Deutenbach erläutert die Vorlage.
Gemäß
§§ 14 und 16 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S.
2141), zuletzt geändert durch Art. 12 OLG-VertrÄndG vom 23.07.2002 (BGBl. I S.
2850) i.V.m. § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom
23.07.1996 (GVOBl. SH S. 529), geändert durch Gesetz vom 18.03.1997 (GVOBl. SH
S. 147), beschließt die Stadt Norderstedt zur Sicherung der Planung des in
Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 139 - Norderstedt Teil West - 2.
Änderung und Ergänzung, Gebiet: “Südlich Segeberger Chaussee 42-52 - zwischen
Segeberger Chaussee und Alte Landstraße”, die Satzung über eine befristete
Veränderungssperre, bestehend aus der Planzeichnung - Teil A - und dem Teil -
Text -.
Der
von der Veränderungssperre erfasste Bereich umfasst die Flurstücke 91/5, 91/9,
91/10, 91/11, 91/12, 93/4, 93/6, 93/8 der Flur 10 Gemarkung Harksheide.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und der
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Die
Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen.