Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:1

Die Tagesordnungspunkte 7 und 8 werden gemeinsam aufgerufen.

 

Herr Röll erläutert die Vorlage und beantwortet zusammen mit Herrn Bosse die Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Herr Seevaldt erklärt für die Verwaltung, dass die Gebietsbezeichnung des Plangebietes wie folgt ergänzt wird: "Verwaltungsgebäude nördlich Ochsenzoller Straße / östlich Berliner Allee".

 

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 180 – Norderstedt –, 5. Änderung, Gebiet: “Flurstück 85/13, Flur 15 der Gemarkung Garstedt”, (Stand: 21.04.2004) wird gebilligt (Anlage 1).

Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 180 – Norderstedt –, 5. Ände-rung, wird in der Fassung der Anlage 2 (Stand: 21.04.2004) gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf und die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 180 – Norderstedt –, 5. Änderung, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB parallel durchzuführen.

 

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen Änderungen des Entwurfs ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 3 Abs. 3 Satz 3 i. V. m. § 13 Nr. 2 BauGB durchzuführen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.