Sitzung: 03.06.2004 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:1
Vorlage: B04/0212
Die
Tagesordnungspunkte 7 und 8 werden gemeinsam aufgerufen.
Herr
Röll erläutert die Vorlage und beantwortet zusammen mit Herrn Bosse die Fragen
der Ausschussmitglieder.
Herr
Seevaldt erklärt für die Verwaltung, dass die Gebietsbezeichnung des
Plangebietes wie folgt ergänzt wird: "Verwaltungsgebäude nördlich
Ochsenzoller Straße / östlich Berliner Allee".
Der
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 180 – Norderstedt –, 5.
Änderung, Gebiet: “Flurstück 85/13, Flur 15 der Gemarkung Garstedt”, (Stand:
21.04.2004) wird gebilligt (Anlage 1).
Die
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 180 – Norderstedt –,
5. Ände-rung, wird in der Fassung der Anlage 2 (Stand: 21.04.2004)
gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf und die Begründung zum
Bebauungsplan Nr. 180 – Norderstedt –, 5. Änderung, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB parallel durchzuführen.
Sollten
sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen
Änderungen des Entwurfs ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren,
wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 3 Abs.
3 Satz 3 i. V. m. § 13 Nr. 2 BauGB durchzuführen.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und der
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Die
Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen.