Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Die Tagesordnungspunkte 5 und 6 werden gemeinsam aufgerufen.

 

Herr Deutenbach erläutert die Vorlage.

 

a)       Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird auf die Durchführung einer gesonderten frühzeitigen Bürgerbeteiligung verzichtet, da sich die Änderung auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nicht bzw. nur unwesentlich auswirkt.

Die Verwaltung wird dagegen beauftragt im Zuge der Auslegung des Entwurfs eine öffentliche Veranstaltung zur Unterrichtung der Betroffenen durchzuführen und dem Ausschuss über das Ergebnis zu berichten.

b)       Der von der Verwaltung ausgearbeitete Entwurf des B 249 – Norderstedt –, bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, wird gebilligt.

Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 249 – Norderstedt wird in der Fassung der Anlage 1 (18.05.2004) gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf und die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 249 – Norderstedt – gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB parallel durchzuführen.

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen Änderungen des Entwurfs ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, ein eingeschränkte Beteiligung gemäß § 3 Abs. 3 Satz 3 i. V. m. § 13 Nr. 2 BauGB durchzuführen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen.