Sitzung: 03.06.2004 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B04/0173
Die
Tagesordnungspunkte 5 und 6 werden gemeinsam aufgerufen.
Herr
Deutenbach erläutert die Vorlage.
a)
Gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB wird auf die Durchführung einer gesonderten frühzeitigen
Bürgerbeteiligung verzichtet, da sich die Änderung auf das Plangebiet und die
Nachbargebiete nicht bzw. nur unwesentlich auswirkt.
Die Verwaltung wird dagegen beauftragt im Zuge der Auslegung des Entwurfs eine
öffentliche Veranstaltung zur Unterrichtung der Betroffenen durchzuführen und
dem Ausschuss über das Ergebnis zu berichten.
b)
Der
von der Verwaltung ausgearbeitete Entwurf des B 249 – Norderstedt –, bestehend
aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, wird gebilligt.
Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 249 – Norderstedt wird in der Fassung der
Anlage 1 (18.05.2004) gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf und die Begründung zum
Bebauungsplan Nr. 249 – Norderstedt – gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs.
1 BauGB parallel durchzuführen.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen
Änderungen des Entwurfs ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren,
wird die Verwaltung beauftragt, ein eingeschränkte Beteiligung gemäß § 3 Abs. 3
Satz 3 i. V. m. § 13 Nr. 2 BauGB durchzuführen.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und der
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Die
Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen.