Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:1

Die Punkte 5 und 6 werden gemeinsam aufgerufen.

 

Herr Jennrich und Herr Opfermann vom Planungsbüro PPL erläutern die Planung und beantworten die Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Frau Reinders stellt den folgenden Antrag:

 

Das betreffende Grundstück soll einer baulichen Nutzung mit maximal dreigeschossigem Wohnungsbau zugeführt werden.

 

Abstimmungsergebnis dazu: 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen, mehrheitlich beschlossen.

 

Der geänderte Beschlussvorschlag lautet wie folgt:

 

Gemäß Antrag vom 27.05.2004 (siehe Anlage 2) wird die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB für das im Übersichtsplan dargestellte Grundstück östlich Am Knick, Flurstücke 83/12, 83/16, 82/10 tlw., 147 tlw., Flur 11 der Gemarkung Garstedt (siehe Anlage 1), eingeleitet.

 

Planungsziel ist, das im Bebauungsplan Nr. 154 – Norderstedt – als Fläche für den Gemeinbedarf (Zweckbestimmung Sporthalle) ausgewiesene Grundstück einer baulichen Nutzung mit maximal dreigeschossigem Wohnungsbau zuzuführen.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB bekannt zu machen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Die geänderte Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich beschlossen.

 

Frau Hahn verlässt um 20:20 Uhr die Sitzung.