Sitzung: 17.06.2004 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M04/0242
Herr
Röll gibt für das A,mt 60 den folgenden Bericht.
In
der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr am
01.04.2004 wurde in Verbindung mit der Empfehlung des Satzungsbeschlusses zum
Bebauungsplan Nr. 245 – Norderstedt – an die Stadtvertretung der
nachfolgend genannte Antrag mehrheitlich beschlossen:
“Vor
der Realisierung der Verkehrsplanung durch die Verwaltung ist zu prüfen, ob
eine nördliche Verschiebung der Verkehrsfläche möglich ist und dadurch die acht
Eichen erhalten werden können (siehe Beschlussvorlage Nr. 04/0112).”
Das
Ingenieurbüro Schnüll, Haller & Partner hat auf der Grundlage dieses
Beschlusses eine entsprechende Variante zur Trassierung eines Teilstücks der
Ohechaussee westlich des Knotens Ohechaussee/Niendorfer Straße bis
einschließlich Anbindungspunkt LDC-West untersucht und eine Variante (siehe
Anlage 1 und 2, Variante 2) erarbeitet. Diese Variante der Vorentwurfsplanung
wurde einer vergleichenden Betrachtung mit der dem Bebauungsplan Nr. 245 –
Norderstedt – zu Grunde gelegten Vorentwurfsplanung unterzogen (siehe Anlage 2,
Gegenüberstellung der Varianten).
Die
wesentlichen Punkten sind nachfolgend im Ergebnis zusammengefasst:
Aus
verkehrlicher Sicht sind beide Varianten relativ neutral.
Unter
grünplanerischen Gesichtspunkten ist zu erwähnen, dass eine Erhaltung der
Eichen durch Verschiebung der Straßenverkehrsfläche nach Norden zulasten der
dort vorhandenen in Teilen schützenswerten Grünbestände gehen würde.
Insbesondere würde eine Verschiebung der Verkehrsfläche im Bereich des
Grundstücks Ohechaussee Nr. 268 zu einer Schädigung der dort vorhanden
landschaftsprägenden Blutbuche führen.
Aus
planungsrechtlicher Sicht wäre eine Änderung des Bebauungsplanes als
Voraussetzung für die Herstellung der Straßenverkehrsflächen zwingend
erforderlich.
Eine
abschließende Aussage zum Zeithorizont für die Realisierung der
Straßenbaumaßnahme ist vom Erfolg des Grunderwerbs abhängig. Zum gegenwärtigen
Zeitpunkt kann diese noch nicht gemacht werden.
In
Verbindung mit den Straßenbaumaßnahmen, Grunderwerb und Abrisskosten für ein
Gebäude (Ohechaussee Nr. 302) entstehen gegenüber der dem Bebauungsplan zu
Grunde gelegten Verkehrsvariante (Variante 1) Mehrkosten in Höhe von mind. ca.
651.750,00 €.
Im
Ergebnis kommt die Verwaltung zu der Auffassung, dass von einer Verschiebung
der Trasse nach Norden Abstand genommen werden muss.
Herr
Möhl vom Ingenieurbüro Schnüll, Haller & Partner erläutert die Planung und
beantwortet zusammen mit Herrn Reher und Herrn Röll die Fragen der Ausschussmitglieder.
Der
Ausschuss diskutiert die alternative Trassenvariante. Der Ausschuss spricht
sich einvernehmlich für die bisherige Beschlussfassung aus.