Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Röll gibt für das A,mt 60 den folgenden Bericht.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr am 01.04.2004 wurde in Verbindung mit der Empfehlung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 245 – Norderstedt – an die Stadtvertretung der nachfolgend genannte Antrag mehrheitlich beschlossen:

 

“Vor der Realisierung der Verkehrsplanung durch die Verwaltung ist zu prüfen, ob eine nördliche Verschiebung der Verkehrsfläche möglich ist und dadurch die acht Eichen erhalten werden können (siehe Beschlussvorlage Nr. 04/0112).”

 

Das Ingenieurbüro Schnüll, Haller & Partner hat auf der Grundlage dieses Beschlusses eine entsprechende Variante zur Trassierung eines Teilstücks der Ohechaussee westlich des Knotens Ohechaussee/Niendorfer Straße bis einschließlich Anbindungspunkt LDC-West untersucht und eine Variante (siehe Anlage 1 und 2, Variante 2) erarbeitet. Diese Variante der Vorentwurfsplanung wurde einer vergleichenden Betrachtung mit der dem Bebauungsplan Nr. 245 – Norderstedt – zu Grunde gelegten Vorentwurfsplanung unterzogen (siehe Anlage 2, Gegenüberstellung der Varianten).

 

Die wesentlichen Punkten sind nachfolgend im Ergebnis zusammengefasst:

 

Aus verkehrlicher Sicht sind beide Varianten relativ neutral.

Unter grünplanerischen Gesichtspunkten ist zu erwähnen, dass eine Erhaltung der Eichen durch Verschiebung der Straßenverkehrsfläche nach Norden zulasten der dort vorhandenen in Teilen schützenswerten Grünbestände gehen würde. Insbesondere würde eine Verschiebung der Verkehrsfläche im Bereich des Grundstücks Ohechaussee Nr. 268 zu einer Schädigung der dort vorhanden landschaftsprägenden Blutbuche führen.

Aus planungsrechtlicher Sicht wäre eine Änderung des Bebauungsplanes als Voraussetzung für die Herstellung der Straßenverkehrsflächen zwingend erforderlich.

Eine abschließende Aussage zum Zeithorizont für die Realisierung der Straßenbaumaßnahme ist vom Erfolg des Grunderwerbs abhängig. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann diese noch nicht gemacht werden.

In Verbindung mit den Straßenbaumaßnahmen, Grunderwerb und Abrisskosten für ein Gebäude (Ohechaussee Nr. 302) entstehen gegenüber der dem Bebauungsplan zu Grunde gelegten Verkehrsvariante (Variante 1) Mehrkosten in Höhe von mind. ca. 651.750,00 €.

 

Im Ergebnis kommt die Verwaltung zu der Auffassung, dass von einer Verschiebung der Trasse nach Norden Abstand genommen werden muss.

 

Herr Möhl vom Ingenieurbüro Schnüll, Haller & Partner erläutert die Planung und beantwortet zusammen mit Herrn Reher und Herrn Röll die Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Der Ausschuss diskutiert die alternative Trassenvariante. Der Ausschuss spricht sich einvernehmlich für die bisherige Beschlussfassung aus.