Sitzung: 19.08.2004 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:0
Vorlage: B04/0290
Die
Tagesordnungspunkte 4 und 5 werden gemeinsam beraten.
Zu
diesen Tagesordnungspunkten sind Herr Opfermann und Frau Morel vom Büro PPL,
die Herren Horn und Claussen vom Bauverein der Elbgemeinden und Herr Bertermann
von der EGNo anwesend.
Herr
Bosse erklärt, warum eine solche Vorlage dem Ausschuss Vorgelegt wurde.
Herr
Opfermann erläutert die Vorlage und beantwortet die Fragen des Ausschusses.
Der
Ausschuss diskutiert auch mit der Verwaltung die Vorlage.
Herr
Bosse stellt die Ansicht der Verwaltung dar.
Beschluss:
a)
Der
in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr am
17.06.2004 gefasste Beschluss – Punkt 5, Vorlage-Nr. B 04/0238 – wird
aufgehoben.
b)
Gemäß Antrag vom 27.05.2004
(siehe Anlage 1) wird die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
nach § 12 BauGB für das im Übersichtsplan dargestellte Grundstück östlich Am
Knick, Flurstücke 83/12, 83/16, 82/10 tlw., 147 tlw., Flur 11 der Gemarkung
Garstedt (siehe Anlage 2), eingeleitet.
Planungsziel
ist, das im Bebauungsplan Nr. 154 – Norderstedt – als Fläche für den Gemeinbedarf
(Zweckbestimmung Sporthalle) ausgewiesene Grundstück einer baulichen Nutzung
mit Geschosswohnungsbau zuzuführen (vier Gebäude mit drei Vollgeschossen
+ Staffelgeschoss; nordöstlicher Gebäudekomplex um ein Geschoss erhöht).
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB bekannt zu machen.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und der
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Die
Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen