Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Zunächst erläutert Herr Struckmann die Vorlage:

 

 

In den Finanzierungsverträgen mit den nichtstädtischen Trägern von Kindertagesstätten für die Jahre 2004/5 wurde erstmalig ein Datenabgleich zur Vereinheitlichung der Warteliste vereinbart.

Danach übermitteln die Träger der Stadt Norderstedt monatlich Namen, Vornamen, Geburtsdatum und beantragte Betreuungsart der Kinder, die in der Warteliste erfasst sind bzw. von dort gestrichen wurden. Die Stadt Norderstedt führt auf der Grundlage einen Abgleich dergestalt durch, dass Mehrfachnennungen und Abgemeldete (z.B. aufgrund von Verzug oder Aufnahme) entsprechend berücksichtigt werden. Die so bereinigten Daten werden den Trägern mitgeteilt. Nicht gemeldet werden besondere Aufnahmewünsche der Eltern, z.B. ausschließlich bestimmte Einrichtungen oder spätere Aufnahmezeitpunkte, sodass diesbezüglich eine Auswertung nicht erfolgen kann.

 

Nachdem die Aufnahmen zum Kindergartenjahreswechsel weitgehend abgeschlossen sind, ergibt sich für die zentrale Warteliste der Stand gemäß Anlage 1. Hinzuweisen ist auf die nach wie vor eingeschränkte Aussagefähigkeit dieser Daten. Es ist weiterhin so, dass Erziehungsberechtigte, die keinen Bedarf mehr nach einem KiTa-Platz haben, dies nicht anzeigen, sodass dies erst bei dem Anbieten des Platzes bekannt wird. Zudem haben sich viele Erziehungsberechtigte, die bereits im Herbst 2003 auf den Wartelisten der Träger geführt wurden, einem Datenabgleich mit der Stadt Norderstedt verweigert – mit der Folge, das hier Mehrfachnennungen für verschiedene Einrichtungen nicht erfasst werden können. Seit Ende 2003 wird diese Einverständniserklärung mit der Aufnahme in die Warteliste der einzelnen Träger verbunden, sodass spätestens 2007 hier mit einer größeren Aussagefähigkeit zu rechnen ist.

 

Den in der Warteliste erfassten Suchenden stehen zum 13.08.2004 nach hier vorliegenden Informationen folgende freie Plätze gegenüber:

18 Elementar ganztags

21 Elementar vormittags

23 Elementar nachmittags

  2 Elementar ¾

  4 Hort

Die Gründe für den Bestand unbesetzter Plätze bei gleichzeitiger Warteliste dafür liegen im Wesentlichen an Elternwünschen. So sollen z.B. die Kinder

·         erst zu einem späteren Zeitpunkt,

·         nur in bestimmten Einrichtungen (weil Geschwisterkinder dort bereits sind, sie im Einzugsbereich der zukünftigen Grundschule liegt, eine bestimmte Konzeption gewünscht ist, die Mobilität fehlt)

aufgenommen werden.

Freie Plätze sind mit Einnahmeausfällen verbunden, lassen aber bei dem derzeitigen Umfang das Ziel einer 95%igen Auslastung erreichen. Andererseits kann so bei kurzfristigem Bedarf, z.B. bei Aufnahme von Berufstätigkeit oder Zuzug, spontan vermittelt werden. Diese Möglichkeit wird mit Inkrafttreten von Hartz IV und der damit verbundnen Pflicht zur Aufnahme von Erwerbstätigkeit zunehmend von Bedeutung werden.

 

Zusammenfassend lassen die vorliegenden Daten zum gegenwärtigen Zeitpunkt folgende Bewertung zu:

·         der Bedarf an Elementarplätzen ist gedeckt;

·         der Bedarf an Hortplätzen ist, i.V.m. den Betreuungsbausteinen sowie der sonstigen Betreuungsangebote im Umfeld der Grundschulen, ebenfalls gedeckt;

·         auch unter Einbeziehung des Angebotes der Tagspflege (Tagesmütter) besteht nach wie vor ein Bedarf an Angeboten für 0-3jährige.

Welche Anforderungen an die Bereitstellung von Betreuungsangeboten sich aus der Umsetzung von Hartz IV ergeben, bleibt abzuwarten.

 

 

 

Herr Struckmann weist erneut darauf hin, dass die Zahlen aus o.g. Gründen leider nur bedingt aussagefähig sind. Außerdem wird auch in der sich anschließenden Diskussion auf einen Abgleich der Wartelisten der freien Träger eingegangen.

 

 

 

 

Als Anlage 1 wird hierzu ein Auszug aus dem Internet zu Protokoll gegeben.

Der Ausschuss für junge Menschen nimmt die Berichtsvorlage zur Kenntnis.