Sitzung: 01.09.2004 Ausschuss für junge Menschen
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M04/0308
Zunächst
erläutert Herr Struckmann die Vorlage:
In
den Finanzierungsverträgen mit den nichtstädtischen Trägern von
Kindertagesstätten für die Jahre 2004/5 wurde erstmalig ein Datenabgleich zur
Vereinheitlichung der Warteliste vereinbart.
Danach
übermitteln die Träger der Stadt Norderstedt monatlich Namen, Vornamen,
Geburtsdatum und beantragte Betreuungsart der Kinder, die in der Warteliste
erfasst sind bzw. von dort gestrichen wurden. Die Stadt Norderstedt führt auf
der Grundlage einen Abgleich dergestalt durch, dass Mehrfachnennungen und
Abgemeldete (z.B. aufgrund von Verzug oder Aufnahme) entsprechend
berücksichtigt werden. Die so bereinigten Daten werden den Trägern mitgeteilt.
Nicht gemeldet werden besondere Aufnahmewünsche der Eltern, z.B. ausschließlich
bestimmte Einrichtungen oder spätere Aufnahmezeitpunkte, sodass diesbezüglich
eine Auswertung nicht erfolgen kann.
Nachdem
die Aufnahmen zum Kindergartenjahreswechsel weitgehend abgeschlossen sind,
ergibt sich für die zentrale Warteliste der Stand gemäß Anlage 1. Hinzuweisen
ist auf die nach wie vor eingeschränkte Aussagefähigkeit dieser Daten. Es ist
weiterhin so, dass Erziehungsberechtigte, die keinen Bedarf mehr nach einem
KiTa-Platz haben, dies nicht anzeigen, sodass dies erst bei dem Anbieten des
Platzes bekannt wird. Zudem haben sich viele Erziehungsberechtigte, die bereits
im Herbst 2003 auf den Wartelisten der Träger geführt wurden, einem
Datenabgleich mit der Stadt Norderstedt verweigert – mit der Folge, das hier
Mehrfachnennungen für verschiedene Einrichtungen nicht erfasst werden können.
Seit Ende 2003 wird diese Einverständniserklärung mit der Aufnahme in die
Warteliste der einzelnen Träger verbunden, sodass spätestens 2007 hier mit
einer größeren Aussagefähigkeit zu rechnen ist.
Den
in der Warteliste erfassten Suchenden stehen zum 13.08.2004 nach hier
vorliegenden Informationen folgende freie Plätze gegenüber:
18
Elementar ganztags
21
Elementar vormittags
23
Elementar nachmittags
2 Elementar ¾
4 Hort
Die
Gründe für den Bestand unbesetzter Plätze bei gleichzeitiger Warteliste dafür
liegen im Wesentlichen an Elternwünschen. So sollen z.B. die Kinder
·
erst
zu einem späteren Zeitpunkt,
·
nur
in bestimmten Einrichtungen (weil Geschwisterkinder dort bereits sind, sie im
Einzugsbereich der zukünftigen Grundschule liegt, eine bestimmte Konzeption
gewünscht ist, die Mobilität fehlt)
aufgenommen
werden.
Freie
Plätze sind mit Einnahmeausfällen verbunden, lassen aber bei dem derzeitigen
Umfang das Ziel einer 95%igen Auslastung erreichen. Andererseits kann so bei
kurzfristigem Bedarf, z.B. bei Aufnahme von Berufstätigkeit oder Zuzug, spontan
vermittelt werden. Diese Möglichkeit wird mit Inkrafttreten von Hartz IV und
der damit verbundnen Pflicht zur Aufnahme von Erwerbstätigkeit zunehmend von
Bedeutung werden.
Zusammenfassend
lassen die vorliegenden Daten zum gegenwärtigen Zeitpunkt folgende Bewertung
zu:
·
der
Bedarf an Elementarplätzen ist gedeckt;
·
der
Bedarf an Hortplätzen ist, i.V.m. den Betreuungsbausteinen sowie der sonstigen
Betreuungsangebote im Umfeld der Grundschulen, ebenfalls gedeckt;
·
auch
unter Einbeziehung des Angebotes der Tagspflege (Tagesmütter) besteht nach wie
vor ein Bedarf an Angeboten für 0-3jährige.
Welche
Anforderungen an die Bereitstellung von Betreuungsangeboten sich aus der
Umsetzung von Hartz IV ergeben, bleibt abzuwarten.
Herr
Struckmann weist erneut darauf hin, dass die Zahlen aus o.g. Gründen leider nur
bedingt aussagefähig sind. Außerdem wird auch in der sich anschließenden
Diskussion auf einen Abgleich der Wartelisten der freien Träger eingegangen.
Als
Anlage 1 wird hierzu ein Auszug aus dem Internet zu Protokoll gegeben.
Der
Ausschuss für junge Menschen nimmt die Berichtsvorlage zur Kenntnis.