Sitzung: 06.09.2004 Hauptausschuss
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Frau
Hahn fragt an, in wessen Zuständigkeit die Tiefgarage unter dem Rathaus fällt
und wer über die Einrichtung sowie die Lage der Frauenparkplätze entschieden
hat (außerhalb des “internen” Bereiches, Videoüberwachung usw.).
Das
Amt für Gebäudewirtschaft ist zuständig für die Tiefgarage unter dem Rathaus.
Die
Garagenverordnung besagt, dass mindestens 10 % der Garageneinstellplätze für
Frauen ausgewiesen werden müssen.
Diese
Plätze sollen im Bereich der Zufahrt angeordnet werden. Aus diesem Grunde wurde
der jetzige Standort der Frauenparkplätze festgelegt.
Es
gab auch zu Bedenken, dass im Winter das automatische Schiebetor den “internen”
Bereich abschließt und somit ein “gefangener und unübersichtlicher” Bereich
entsteht.
Eine
spätere Überwachung mit Videokameras ist am jetzigen Standort auch günstiger
als im “internen” Bereich. Es müssten im “internen” Bereich wesentlich mehr
Kameras installiert werden, um alle Ecken und Winkel zu erfassen.