Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Frau Hahn fragt an, in wessen Zuständigkeit die Tiefgarage unter dem Rathaus fällt und wer über die Einrichtung sowie die Lage der Frauenparkplätze entschieden hat (außerhalb des “internen” Bereiches, Videoüberwachung usw.).

 

Das Amt für Gebäudewirtschaft ist zuständig für die Tiefgarage unter dem Rathaus.

 

Die Garagenverordnung besagt, dass mindestens 10 % der Garageneinstellplätze für Frauen ausgewiesen werden müssen.

Diese Plätze sollen im Bereich der Zufahrt angeordnet werden. Aus diesem Grunde wurde der jetzige Standort der Frauenparkplätze festgelegt.

Es gab auch zu Bedenken, dass im Winter das automatische Schiebetor den “internen” Bereich abschließt und somit ein “gefangener und unübersichtlicher” Bereich entsteht.

Eine spätere Überwachung mit Videokameras ist am jetzigen Standort auch günstiger als im “internen” Bereich. Es müssten im “internen” Bereich wesentlich mehr Kameras installiert werden, um alle Ecken und Winkel zu erfassen.