Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Beantwortung der Anfrage von Frau Hahn aus dem Hauptausschuss am 23.08.2004

 

Unter Punkt 5 stellte Frau Hahn folgende Anfrage:

 

1.        Eine schriftliche Ausarbeitung der Verwaltung Pro und Contra

Beantwortung zu1:

Eine schriftliche Ausarbeitung und Bewertung liegt in Form der Beschlussvorlage B04/0302 vor.

 

2.        Auflistung aller investiven Maßnahmen des Investitionshaushaltes bis 2010 ohne Landesgartenschau

Beantwortung zu 2.:
Eine Auflistung aller geplanten investiven Maßnahmen ist dem von der Stadtvertretung beschlossenen Haushalt (2004/2005) sowie dem Investitionsprogramm (2006-2008) zu entnehmen. Für die Jahre 2009 und 2010 gibt es gem. GemHVO keine Festlegungen.

 

3.        Auflistung aller erforderlichen Sanierungsmaßnahmen bis zum Jahr 2010 ohne Landesgartenschau

 

Beantwortung zu 3.:
Siehe Beantwortung zu Ziff. 2

 

4.        Gewichtung des Finanzrisikos
Hier LDC, WilhelmTel, Städtebauförderung, TriBühne, Straßenbauprojekte. Wie wirkt sich ein weiteres Großprojekt auf den städtischen Haushalt aus?

 

Beantwortung zu 4.:

Zu den genannten Bereichen (LDC etc.) erfolgen regelmäßige Informationen in den zuständigen Gremien. Ein “weiteres Großprojekt” wirkt sich dann auf den städtischen Haushalt aus, wenn damit Einnahmen oder Ausgaben verbunden sind; diese sind dann für das jeweilige Jahr im Haushalt zu veranschlagen.

 

5.        Wann und in welcher Form werden in einer öffentlichen Veranstaltung die Bürgerinnen und Bürger eingebunden (Forderung des Landes)?

 

Beantwortung zu 5.:

Die Bürgerinnen und Bürger werden in mehreren öffentlichen Veranstaltungen beteiligt. Die genaue Konzeption dieser Veranstaltung ist für die Bewerbungsunterlagen aufzubereiten.

 

6.        Wann, wie und in welcher Form werden die Stadtparkseen in das Eigentum / Besitz der Stadt übergehen?

 

Beantwortung zu 6.:

Die Stadtparkseen befinden sich im Eigentum der Stadt; Die Nutzung des südlichen Sees ist durch bestehende Verträge eingeschränkt. Nach Ablauf der Nutzungsverträge ist der See der Stadt geräumt und rekultiviert zu übergeben.

 

7.        Wie und in welcher Höhe werden die Entschädigungsansprüche seitens der Berechtigten abgegolten?

 

Beantwortung zu 7.:

Zur Zeit bestehen keine Entschädigungsansprüche.

 

8.        Wie hoch werden die laufenden Kosten und die Rückbaukosten kalkuliert?

 

Beantwortung zu 8.:

Eine detaillierte Kalkulation ist zum jetzigen Zeitpunkt naturgemäß nicht möglich. Diese ist Bestandteil des Architektenwettbewerbs und kann erst dann ermittelt werden.

 

9.        Wie hoch sind die weiteren Folgekosten wie Bauunterhaltung, Personalkosten, Auslaufen der Durchführungsgesellschaft?

 

Beantwortung zu 9.:

Siehe Beantwortung zu Ziff. 8

 

10.     Gibt es bereits Pläne, das Gelände einer weiteren Bebauung (Hotel, Ferienhausgebiet, Sportstätten, Seniorenresidenz zuzuführen?

 

Beantwortung zu 10.:

Nein.

 

11.     Nach den Bewerbungsunterlagen soll die Durchführungszeit auf 6 Monate begrenzt sein. Wie wirkt sich dies auf die Eintrittspreise aus?

 

Beantwortung zu 11:

Die Dauer der Durchführungszeit wirkt sich nicht auf die Eintrittspreise aus.