Sitzung: 14.09.2004 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:37 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:2
Vorlage: B04/0290
Beschluss:
a)
Der
in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr am
17.06.2004 gefasste Beschluss – Punkt 5, Vorlage-Nr. B 04/0238 – wird
aufgehoben.
b)
Gemäß Antrag vom 27.05.2004
(siehe Anlage 1) wird die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
nach § 12 BauGB für das im Übersichtsplan dargestellte Grundstück östlich Am
Knick, Flurstücke 83/12, 83/16, 82/10 tlw., 147 tlw., Flur 11 der Gemarkung
Garstedt (siehe Anlage 2), eingeleitet.
Planungsziel
ist, das im Bebauungsplan Nr. 154 – Norderstedt – als Fläche für den Gemeinbedarf
(Zweckbestimmung Sporthalle) ausgewiesene Grundstück einer baulichen Nutzung
mit Geschosswohnungsbau zuzuführen (vier Gebäude mit drei Vollgeschossen
+ Staffelgeschoss; nordöstlicher Gebäudekomplex um ein Geschoss erhöht).
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB bekannt zu machen.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter/innen von der Beratung und der
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die
Vorlage wurde mit 37 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen.