Sitzung: 08.09.2004 Ausschuss für Finanzen, Werke und Wirtschaft
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:9 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:2
Vorlage: B04/0319
Herr
Bürgermeister Grote berichtet zum
ersten Nachtrag 2004 / 2005.
Der
Nachtrag wird seitenweise abgehandelt einschl. der von der Verwaltung
vorgelegten Veränderungsliste. Die Verwaltung beantwortet Fragen zu einzelnen
Positionen. Die Veränderungsliste wird dem TOP als Anlage 1 beigefügt
Vor
Behandlung des Nachtrages 2005 stellt Herr Matthes für die FDP-Fraktion den
folgenden Antrag:
"Beschluss:
Im
Rahmen des Erlasses der 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt
Norderstedt für die Haushaltsjahre 2004/2005 wird im § 3 der Satzung unter 2.
Gewerbesteuer der Hebesatz von 400 v. H. auf 380 v.H. ermäßigt."
und
begründet diesen. Der Antrag wird dem TOP als Anlage 2 beigefügt.
Der
Antrag wird im Ausschuss diskutiert. Herr Münster bittet um eine
Sitzungsunterbrechung.
Die
Sitzung wird von 19.40 Uhr bis 19.50 Uhr unterbrochen.
Nachdem
die Sitzung wieder aufgenommen worden ist, schlägt Herr Leiteritz im Namen der
CDU- Fraktion der FDP-Fraktion vor, den Antrag zurückzuziehen und für den
Grundhaushalt 2006 erneut zur Beratung vorzulegen. Herr Matthes lehnt dies ab.
Daraufhin
wird der gestellte Antrag im Ausschuss ausführlich diskutiert.
Um
20.10 Uhr stellt Frau Peihs den Geschäftsantrag, die Debatte zu beenden.
Abstimmungsergebnis
zum Geschäftsordnungsantrag: Angenommen bei 10 Ja-Stimmen und einer Enthaltung
Nachdem
die noch offenen Wortbeiträge geleistet wurden, erfolgt die Abstimmung zum
Antrag der FDP-Fraktion:
"Beschluss:
Im
Rahmen des Erlasses der 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt
Norderstedt für die Haushaltsjahre 2004/2005 wird im § 3 der Satzung unter 2.
Gewerbesteuer der Hebesatz von 400 v. H. auf 380 v.H. ermäßigt."
Abstimmungsergebnis
zum FDP-Antrag: Abgelehnt bei 1 Ja-Stimme, 8 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen.
Danach
erfolgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Verwaltung einschl.
Veränderungsliste:
Es
wird folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2004 / 2005
beschlossen:
1. Nachtragshaushaltssatzung
der Stadt Norderstedt für
das Haushaltsjahr 2004 / 2005
Aufgrund
des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluß der Stadtvertretung vom folgende Nachtragshaushaltssatzung
erlassen:
§ 1
Mit
dem Nachtragshaushaltsplan werden
Im
Haushaltsjahr 2004
|
erhöht um |
Vermindert um |
Und damit der Gesamtbetrag
des Haushaltsplans Einschließlich der
Nachträge |
|
|
|
|
Gegenüber bisher |
Nunmehr festgesetzt auf |
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
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|
|
|
1.
im Verwaltungshaushalt |
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|
|
die Einnahmen |
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348.400 |
157.099.400 |
156.751.000 |
die Ausgaben |
|
348.400 |
157.099.400 |
156.751.000 |
|
|
|
|
|
2.
im Vermögenshaushalt |
|
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|
die Einnahmen |
368.800 |
|
27.287.400 |
27.656.200 |
die Ausgaben |
368.800 |
|
27.287.400 |
27.656.200 |
und
im Haushaltsjahr 2005
|
erhöht um |
Vermindert um |
Und damit der Gesamtbetrag
des Haushaltsplans Einschließlich der
Nachträge |
|
|
|
|
Gegenüber bisher |
Nunmehr festgesetzt auf |
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
|
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|
|
|
3.
im Verwaltungshaushalt |
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|
|
die Einnahmen |
|
2.198.500 |
156.210.800 |
154.012.300 |
die Ausgaben |
|
2.198.500 |
156.210.800 |
154.012.300 |
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4.
im Vermögenshaushalt |
|
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|
|
die Einnahmen |
6.152.800 |
|
26.810.700 |
32.963.500 |
die Ausgaben |
6.152.800 |
|
26.810.700 |
32.963.500 |
§ 2
Es
werden neu festgesetzt:
Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
ermächtigungen
im Haushaltsjahr 2004 von bisher 420.000 EUR auf
617.000 EUR
Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
ermächtigungen
im Haushaltsjahr 2005 von bisher 0 EUR
auf 150.000 EUR
Norderstedt,
den
Grote
Bürgermeister
Die
Vorlage wurde mit 9 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen einstimmig
beschlossen
Anmerkung
Protokoll: Die Gesamtsummen sind aktualisiert um Veränderungsliste.