Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

 

 

Frau Gattermann berichtet, dass der Handballgemeinschaft Norderstedt (HGN) auf entsprechenden schriftlichen Antrag erstmalig durchgehend in den Sommerferien 2004 eine der beiden Sporthallen des Schulzentrums-Süd zum Trainingsbetrieb zur Verfügung gestellt wurde.

 

Die durchgehende Genehmigung für die Nutzung in den Sommerferien erfolgte in dem Wissen und unter der Voraussetzung, dass in der Sporthalle des Schulzentraums-Süd für die Sommerferien 2004 keine baulichen Arbeiten durchzuführen waren und keine weiteren Nutzungsanträge weiterer Vereine vorlagen.

 

Außerdem hat der Verein akzeptiert, dass eine Reinigung der Sporthalle in den ersten fünf Ferienwochen durch die Stadt Norderstedt nicht erfolgt und die Sanitär- und Umkleidebereiche durch den Verein zu reinigen waren. Die Schlüsselgewalt wurde auf einen vom Verein benannten Verantwortlichen übertragen. Der diensthabende Hausmeister hat jeweils nur abends Kontrollgänge durchgeführt. Mit dieser Lösung wurden gute Erfahrungen gemacht.

 

Das Fachamt vertritt die Auffassung, dass auch zukünftig in ähnlich gelagerten Fällen bei Vorliegen der vorgenannten Konditionen die Genehmigung für eine durchgehende außerschulische Nutzung in den Ferien ausgesprochen werden sollte. Eine Prüfung des Einzelfalls ist in jedem Fall erforderlich.

 

Zu berücksichtigen ist allerdings, dass für den Schulträger durch diese Nutzungen zusätzliche Kosten ( Bewirtschaftungskosten wie Strom und Wasser ) entstehen. Eine Einwerbung von zusätzlichen Haushaltsmitteln ist jedoch nach derzeitigen Stand nicht notwendig.