Sitzung: 15.09.2004 Ausschuss für junge Menschen
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Frau
Gattermann berichtet, dass der Handballgemeinschaft Norderstedt (HGN) auf
entsprechenden schriftlichen Antrag erstmalig durchgehend in den Sommerferien
2004 eine der beiden Sporthallen des Schulzentrums-Süd zum Trainingsbetrieb zur
Verfügung gestellt wurde.
Die
durchgehende Genehmigung für die Nutzung in den Sommerferien erfolgte in dem
Wissen und unter der Voraussetzung, dass in der Sporthalle des
Schulzentraums-Süd für die Sommerferien 2004 keine baulichen Arbeiten
durchzuführen waren und keine weiteren Nutzungsanträge weiterer Vereine
vorlagen.
Außerdem
hat der Verein akzeptiert, dass eine Reinigung der Sporthalle in den ersten
fünf Ferienwochen durch die Stadt Norderstedt nicht erfolgt und die Sanitär-
und Umkleidebereiche durch den Verein zu reinigen waren. Die Schlüsselgewalt
wurde auf einen vom Verein benannten Verantwortlichen übertragen. Der
diensthabende Hausmeister hat jeweils nur abends Kontrollgänge durchgeführt.
Mit dieser Lösung wurden gute Erfahrungen gemacht.
Das
Fachamt vertritt die Auffassung, dass auch zukünftig in ähnlich gelagerten
Fällen bei Vorliegen der vorgenannten Konditionen die Genehmigung für eine
durchgehende außerschulische Nutzung in den Ferien ausgesprochen werden sollte.
Eine Prüfung des Einzelfalls ist in jedem Fall erforderlich.
Zu
berücksichtigen ist allerdings, dass für den Schulträger durch diese Nutzungen
zusätzliche Kosten ( Bewirtschaftungskosten wie Strom und Wasser ) entstehen.
Eine Einwerbung von zusätzlichen Haushaltsmitteln ist jedoch nach derzeitigen
Stand nicht notwendig.