Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Bosse gibt für die Stadtwerke den folgenden Bericht:

 

Frau Hahn bittet um eine Darstellung der Stadtwerke, wie Schäden an Bäumen bei der Kabelverlegung durch bzw. bei Auftragsvergaben durch die Stadtwerke verhindert werden.

Sie bittet um die Herausgabe eines Konzeptes.

 

 

Antwort:

 

Die Stadtwerke schreiben Ihre Tiefbauleistungen aus. Dabei wird in der Leistungsbeschreibung als Vorraussetzung gefordert:

 

.... zum Schutze der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der Auftragnehmer (AN)

die durch die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidliche Maß einzuschränken.  ..........

 

Als besondere Bedingungen sind die Vorgaben zum Baumschutz, die das Team Natur und Landschaft der Stadtverwaltung ausgearbeitet hat, vom AN zu berücksichtigen.

 

Ferner wird in den Vergabegesprächen/Verhandlungen auf die “Allgemeinen technischen Vorschriften” zum Grabenausbau und zum Baumschutz hingewiesen, die in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen des Leistungsverzeichnisses stehen.

 

Ein Auszug aus dem Leistungsverzeichnis sowie Vorgaben zum Baumschutz (Inhaltsverzeichnis) sind der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.