Sitzung: 23.09.2004 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M04/0353
Herr
Bosse gibt für die Stadtwerke den folgenden Bericht:
Frau
Hahn bittet um eine Darstellung der Stadtwerke, wie Schäden an Bäumen bei der
Kabelverlegung durch bzw. bei Auftragsvergaben durch die Stadtwerke verhindert
werden.
Sie
bittet um die Herausgabe eines Konzeptes.
Antwort:
Die
Stadtwerke schreiben Ihre Tiefbauleistungen aus. Dabei wird in der
Leistungsbeschreibung als Vorraussetzung gefordert:
....
zum Schutze der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der Auftragnehmer
(AN)
die
durch die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidliche
Maß einzuschränken. ..........
Als
besondere Bedingungen sind die Vorgaben zum Baumschutz, die das Team Natur und
Landschaft der Stadtverwaltung ausgearbeitet hat, vom AN zu berücksichtigen.
Ferner
wird in den Vergabegesprächen/Verhandlungen auf die “Allgemeinen technischen
Vorschriften” zum Grabenausbau und zum Baumschutz hingewiesen, die in den
zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen des Leistungsverzeichnisses
stehen.
Ein
Auszug aus dem Leistungsverzeichnis sowie Vorgaben zum Baumschutz
(Inhaltsverzeichnis) sind der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.