Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 3, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

 

Es wird folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2004 / 2005 beschlossen:

 

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Stadt Norderstedt für das Haushaltsjahr 2004 / 2005

 

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluß der Stadtvertretung vom       folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

Im Haushaltsjahr 2004 

 

 

erhöht um

Vermindert um

Und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans

Einschließlich der Nachträge

 

 

 

Gegenüber bisher

Nunmehr festgesetzt auf

 

EUR

EUR

EUR

EUR

 

 

 

 

 

1.      im

      Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

      die Einnahmen

 

2.256.800

157.099.400

154.842.600

      die Ausgaben

 

2.256.800

157.099.400

154.842.600

 

 

 

 

 

2.      im

Vermögenshaushalt

 

 

 

 

      die Einnahmen

 

3.166.600

27.287.400

24.120.800

      die Ausgaben

 

3.166.600

27.287.400

24.120.800

 

und im Haushaltsjahr 2005 

 

 

erhöht um

Vermindert um

Und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans

Einschließlich der Nachträge

 

 

 

Gegenüber bisher

Nunmehr festgesetzt auf

 

EUR

EUR

EUR

EUR

 

 

 

 

 

3.      im

      Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

      die Einnahmen

206.100

 

156.210.800

156.416.900

      die Ausgaben

206.100

 

156.210.800

156.416.900

 

 

 

 

 

4.      im

      Vermögenshaushalt

 

 

 

 

      die Einnahmen

8.307.300

 

26.810.700

35.118.000

      die Ausgaben

8.307.300

 

26.810.700

35.118.000

 

 

 

 

§ 2

 

Es werden neu festgesetzt:

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-

ermächtigungen im Haushaltsjahr 2004      von bisher 420.000 EUR      auf  767.000  EUR

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-

ermächtigungen im Haushaltsjahr 2005      von bisher            0 EUR      auf  1.360.000 EUR

 

 

 

 

 

 

Norderstedt, den

 

 

 

Grote

Bürgermeister

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Bei 7 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen sowie 1 Enthaltung angenommen.