Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

 

a)      Auf die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wird gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB verzichtet.

b)      Der Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt, “An der ehemaligen Knochenmühle”, Gebiet: westlich Niendorfer Straße, nördlich Krohnstieg, östlich Flughafengelände, südlich Angelteich, wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Erläuterungsbericht wird in der Fassung der Anlage 2 (Stand: 15.09.2004) gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Erläuterungsbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen