Sitzung: 21.10.2004 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: B04/0344
Beschluss:
a)
Auf
die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wird gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2
BauGB verzichtet.
b)
Der
Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt, “An
der ehemaligen Knochenmühle”, Gebiet: westlich Niendorfer Straße, nördlich
Krohnstieg, östlich Flughafengelände, südlich Angelteich, wird in der
vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.
Der Erläuterungsbericht wird in der Fassung der Anlage 2 (Stand: 15.09.2004)
gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der 14. Änderung des
Flächennutzungsplanes und den Erläuterungsbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Auf Grund des
§ 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und der
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0
Enthaltungen einstimmig beschlossen