Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0

a) Beschluss des Durchführungsvertrages

 

Der Durchführungsvertrag in der Fassung der Anlage 5 zu der Vorlage vom 05.10.2004 (B 04/0366) wird beschlossen.

 

 

b) Satzungsbeschluss

 

Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den vorhabensbezogenen Bebauungsplan Nr. 180 – Norderstedt-, 5. Änderung, "Verwaltungsgebäude nördlich Ochsenzoller Straße/östlich Berliner Allee", Gebiet: Flurstück 85/13, Flur 15, Gemarkung Garstedt, bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung - und dem Teil B - Text - in der Fassung der Anlage 1 und 2 vom 05.10.2004, als Satzung.

 

Die Begründung wird in der zuletzt geänderten Fassung der Anlagen 3 und 4 zu der Vorlage
- Stand: 05.10.2004 - gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

Bei 37 Ja-, 0 Nein-Stimmen sowie 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.