Sitzung: 26.10.2004 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 04/0366
a)
Beschluss des Durchführungsvertrages
Der Durchführungsvertrag in der Fassung der Anlage 5 zu der Vorlage vom 05.10.2004 (B 04/0366) wird beschlossen.
b)
Satzungsbeschluss
Auf
Grund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von
Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den vorhabensbezogenen
Bebauungsplan Nr. 180 – Norderstedt-, 5. Änderung, "Verwaltungsgebäude
nördlich Ochsenzoller Straße/östlich Berliner Allee", Gebiet: Flurstück
85/13, Flur 15, Gemarkung Garstedt, bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung -
und dem Teil B - Text - in der Fassung der Anlage 1 und 2 vom 05.10.2004, als
Satzung.
Die
Begründung wird in der zuletzt geänderten Fassung der Anlagen 3 und 4 zu der
Vorlage
- Stand: 05.10.2004 - gebilligt.
Der
Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt
Auskunft verlangt werden kann.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und von der
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Bei 37 Ja-, 0 Nein-Stimmen
sowie 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.