Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss

 

Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 244 Norderstedt "Wohnbebauung Scharpenmoorpark", Gebiet: Südlich Friedrich-Hebbel-Straße, westlich Gottfried-Keller-Straße, Scharpenmoor, Flurstücke 59/1, 59/2, 60, 61, 562/59, 390/57, 444/57 174/1 und 171/1 der Flur 16, Gemarkung Garstedt beschlossen.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein hochwertiges Siedlungsquartier in Form von Reihen-, Doppel- und freistehenden Einfamilienhäusern und der erforderlichen Anlagen für die Erschließung.
Berücksichtigung des schützenswerten Grünbestandes am Randbereich des zukünftigen Scharpenmoorparks, sowie die Festsetzung von Grünflächen als Teil des zukünftigen Scharpenmoorparks.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Abstimmung:

 

Mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.