Sitzung: 02.12.2004 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: B 04/0441
Beschluss
Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des
Bebauungsplan Nr. 244 Norderstedt "Wohnbebauung Scharpenmoorpark",
Gebiet: Südlich Friedrich-Hebbel-Straße, westlich Gottfried-Keller-Straße,
Scharpenmoor, Flurstücke 59/1, 59/2, 60, 61, 562/59, 390/57, 444/57 174/1 und
171/1 der Flur 16, Gemarkung Garstedt beschlossen.
Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
Planungsziel ist die Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein hochwertiges
Siedlungsquartier in Form von Reihen-, Doppel- und freistehenden
Einfamilienhäusern und der erforderlichen Anlagen für die Erschließung.
Berücksichtigung des schützenswerten Grünbestandes am Randbereich des
zukünftigen Scharpenmoorparks, sowie die Festsetzung von Grünflächen als Teil
des zukünftigen Scharpenmoorparks.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB).
Aufgrund
des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Mit 11 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.