Sitzung: 14.12.2004 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 5
Vorlage: B 04/0405
Beschluss:
Aufgrund des § 5 Abs. 1
Nr. 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Schleswig-Holstein in Verbindung
mit § 86 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein stellt die Stadtvertretung
durch Beschluss vom XX.XX.2004 für das Wirtschaftsjahr 2005 fest:
“Die Stadtvertretung ermächtigt die Werkleitung
der Stadtwerke, für das Wirtschaftsjahr 2005 Ausfallbürgschaften für Kredite
der wilhelm.tel GmbH (Höhe der Beteiligung der
Stadtwerke Norderstedt: 100 %)
bis zu einem
Gesamtbetrag von 80 % des Betrages der lt. Wirtschaftsplan 2005 der wilhelm.tel
GmbH aufzunehmenden Kredite für Investitionen im Rahmen der nachfolgenden
Grenzen zu gewähren.
1. Der Gesamtbetrag der von
der wilhelm.tel GmbH im Wirtschaftsjahr
2005 aufzunehmenden Kredite lautet:
3.000.000
EUR
2. Der Gesamtbetrag der
Ausfallbürgschaften (80%) lautet:
2.400.000
EUR.”
Abstimmung:
Bei 34 Ja-, 0 Nein-Stimmen
sowie 5 Enthaltungen einstimmig angenommen.