Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 5

Beschluss:

Aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 86 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein stellt die Stadtvertretung durch Beschluss vom XX.XX.2004 für das Wirtschaftsjahr 2005 fest:

 

“Die Stadtvertretung ermächtigt die Werkleitung der Stadtwerke, für das Wirtschaftsjahr 2005 Ausfallbürgschaften für Kredite

 

der wilhelm.tel GmbH (Höhe der Beteiligung der Stadtwerke Norderstedt:  100 %)

 

bis zu einem Gesamtbetrag von 80 % des Betrages der lt. Wirtschaftsplan 2005 der wilhelm.tel GmbH aufzunehmenden Kredite für Investitionen im Rahmen der nachfolgenden Grenzen zu gewähren.

 

1.      Der Gesamtbetrag der von der  wilhelm.tel GmbH im Wirtschaftsjahr 2005 aufzunehmenden Kredite lautet:

 

3.000.000 EUR

 

2.      Der Gesamtbetrag der Ausfallbürgschaften (80%) lautet:

 

2.400.000 EUR.”


Abstimmung:

Bei 34 Ja-, 0 Nein-Stimmen sowie 5 Enthaltungen einstimmig angenommen.