Sitzung: 16.12.2004 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 04/0439
Beschlussvorschlag
Der
Entwurf des Bebauungsplan Nr. 139 West Norderstedt, 2. Änderung und Ergänzung
"Südlich Segeberger Chaussee 42 - 52 ", Gebiet: Südlich Segeberger
Chaussee 42 - 52 / zwischen Segeberger Chaussee und Alte Landstraße wird
einschließlich der Begründung, Stand : 15.11.2004 in der Fassung der Anlage 1
zur Vorlage Nr. B 04 / 0439 beschlossen.
Der
Entwurf des Bebauungsplan Nr. 139 –Norderstedt- Teil West, 2. Änderung und
Ergänzung "Südlich Segeberger Chaussee 42 - 52 " -, sowie die
Begründung
sind
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange
sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte
Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge
der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte
Beteiligung gemäß § 3 Abs. 3 i. V. m. § 13 BauGB durchzuführen.
Aufgrund des § 22 GO
waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
11-Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen, einstimmig beschlossen