Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 139 West Norderstedt, 2. Änderung und Ergänzung "Südlich Segeberger Chaussee 42 - 52 ", Gebiet: Südlich Segeberger Chaussee 42 - 52 / zwischen Segeberger Chaussee und Alte Landstraße wird einschließlich der Begründung, Stand : 15.11.2004 in der Fassung der Anlage 1 zur Vorlage Nr. B 04 / 0439 beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 139 –Norderstedt- Teil West, 2. Änderung und Ergänzung "Südlich Segeberger Chaussee 42 - 52 " -, sowie die Begründung

sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 3 Abs. 3 i. V. m. § 13 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

11-Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, einstimmig beschlossen