Herr Erster Stadtrat Dr. Freter berichtet über eine Anhörung des Kreises. Das Ausführungsgesetz zum SGB II lässt eine Kostenbeteiligung der kreisangehörigen Kommunen von bis zu 23 % an den Kosten der Unterkunft auf der Grundlage einer Kreissatzung zu. Der Kreis Segeberg hat eine Berechnung vorgelegt, die von der Systematik derjenigen des Städteverbandes entspricht. Allerdings kommt der Kreis Segeberg im Ergebnis zu einer Mehrbelastung, d. h. die Übernahme der kosten der Unterkunft übersteigen die Einsparungen durch den Wegfall bisheriger Aufwendungen in der Sozialhilfe. Insofern wurde bei der Anhörung nach eingehender Diskussion übereinstimmend festgelegt, die vorgelegte Berechnung des Kreises von der Systematik her zu akzeptieren. Die Berechnung enthält jedoch in einigen Punkten „zu erwartende Summen“, die Ende 2005 abzurechnen sind. Überzahlungen sind in 2006 auszugleichen. Noch nicht vorgelegt wurden die Auswirkungen des Wegfalls des quotalen Systems und der Regelungen des § 27 FAG. Auch hier geht der Kreis offenbar von einer Mehrbelastung aus, weshalb die Kreisumlage um 2,5 Prozentpunkte angehoben werden soll.