Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1

Beschluss:

 

a)      Entscheidung über die Anregungen

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen folgender Träger öffentlicher Belange und der Bürger werden

berücksichtigt

Punkt 3 und 8...... :
                                   

teilweise berücksichtigt

Punkt ...................
                                   

nicht berücksichtigt

Punkt 5.................
                                   

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf die Ausführung zur Sach- und Rechtslage (Anlage 1) dieser Vorlage Bezug genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.


b)      Beschluss des Durchführungsvertrages

Der Durchführungsvertrag in der Fassung der Anlage 2 dieser Vorlage vom 11.03.2005 wird beschlossen.


c)      Satzungsbeschluss

Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung vorhabensbezogener Bebauungsplan Nr. 180 – Norderstedt –, 4. Änderung "Wohngebäude am Willi-Brandt-Park", Gebiet: südlich Stichstraße Lütjenmoor, Flurstücke 102/41, 105/120, 775/100, 121/20, 11/39, 97/2 und teilw. 93/27 und 121/1, Flur 15, Gemarkung, bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung – und dem Teil B – Text –, in der zuletzt geänderten Fassung vom 15.03.2005 als Satzung (Anlage 3).

Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 4 dieser Vorlage – Stand: 15.03.2005 – gebilligt.

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 


Abstimmung:

Mit 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.

 

Bei der Abstimmung war Herr Kahlsdorf nicht anwesend.