Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

 

a)      Das Ergebnis der frühzeitigen Behördenbeteiligung wird zur Kenntnis genommen. Der Behandlungsvorschlag der Verwaltung zur Berücksichtigung der Stellungnahmen im weiteren Verfahren wird entsprechend Anlage 2 zur Vorlage beschlossen.

b)      Der Entwurf des 48. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt 1984 „Dorfanger Glashütte“, Gebiet: Grüner Weg / Op de Hütt / Wilstedter Weg / Hofweg, wird einschließlich der Begründung, Stand : 07.03.2005, in der Fassung der Anlage 3 zur Vorlage Nr. B 05/0100 beschlossen.
Der Entwurf des 48. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt 1984 „Dorfanger Glashütte“ sowie die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit den geänderten Planunterlagen von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 3 Abs. 3 i. V. m. § 13 BauGB durchzuführen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 


Abstimmung:

Mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen