Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

Beschlussvorschlag

 

a)      Entscheidung über die Stellungnahmen und Anregungen

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Träger öffentlicher Belange und Anregungen Privater werden:

berücksichtigt

Nr. 6, 7 und 8


teilweise berücksichtigt.

Nr. 1, 2, 3, 9 und 10

nicht berücksichtigt

Nr. 4 und 5

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen wird auf die Ausführungen in der Anlage 1 dieser Vorlage - Übersicht über die Entscheidung mit Begründung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Anregungen Privater - vom 23.02.2005 Bezug genommen.

b)      Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 230 – Norderstedt – „Dorfanger Glashütte“, Gebiet: Grüner Weg / Op de Hütt / Wilstedter Weg / Hofweg i. d. F. vom 07.03.2005 wird einschließlich der Begründung, Stand : 07.03.2005, in der Fassung der Anlage 2 zur Vorlage Nr. B 05/0098 beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 230 – Norderstedt –, „Dorfanger Glashütte“, Gebiet: Grüner Weg / Op de Hütt / Wilstedter Weg / Hofweg, sowie die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung und den Planänderungen zu unterrichten.

Die Auslegungsdauer wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB auf die Dauer von 2 Wochen verkürzt. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass Anregungen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden können.

Sollten sich nach der erneuten öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 3 Abs. 3 i. V. m. § 13 BauGB durchzuführen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 


Abstimmung:

Mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.