Sitzung: 12.05.2005 Ausschuss für Kultur und Städtepartnerschaften
Vorlage: A 05/0149
Frau Schmitt erläutert ausführlich den Antrag der CDU Fraktion zur Übertragung des Theater- und Konzertabonnements an die TriBühne . Die Verwaltung sowie die Geschäftsführung der Mehrzwecksäle Norderstedt GmbH beantworten Fragen der Mitglieder.
Frau Plaschnick fragt an, ob
der Punkt nach der Ablehnung des Antrages in der Sitzung am 12.03.05 erneut
beraten und darüber beschlossen werden kann. Dies ist dann möglich, wenn neue
Erkenntnisse über das Thema vorliegen. Durch die nachgereichten Unterlagen
insbesondere das Gutachten zur Frage der Mehrwertsteuer ist diese Voraussetzung
erfüllt, über den Punkt kann somit
erneut beraten und beschlossen werden.
Herr Erster Stadtrat
Dr.Freter berichtet, dass das Hauptamt zur endgültigen Zuständigkeit der
Entscheidung zur Übertragung des Theater- und Konzertabonnements wie folgt
Stellung genommen hat:
„Die CDU-Fraktion hat für die
Sitzung des Ausschusses am 12.05.2005 folgendes beantragt:
Ab
der Spielsaison 2006/2007 wird die Organisation und Gestaltung der
Theaterabonnements auf die TriBühne übertragen. Grundsätzlich werden
kommerzielle kulturelle Veranstaltungen durch die MeNo GmbH durchgeführt. Dem
FORUM obliegt weiterhin die Organisation der subventionierten Veranstaltungen
bei der zielgruppenorientierten Arbeit in unserer Stadt und bei den
Kulturträgern.
Herr Dr. Freter fragt dazu
mit Vermerk vom 29.04.2005 an, wer für die Entscheidung in dieser Angelegenheit
abschließend zuständig ist.
Eine Zuständigkeit des
Ausschusses nach der Hauptsatzung (§ 7 (I) Ziff. 3) oder Zuständigkeitsordnung
(§ 4) oder eine Übertragung im Einzelfall durch die Stadtvertretung liegen
nicht vor.
Ein Geschäft der laufenden
Verwaltung (§ 65 GO), für das der Bürgermeister gesetzlich zuständig wäre,
liegt ebenfalls nicht vor.
Mit dem Antrag soll nicht nur
die operative Durchführung der Theaterveranstaltungen, sondern auch die
Programmgestaltung auf die TriBühne übertragen werden. Damit soll sich die
Stadt aus einem in der Vergangenheit als wichtig angesehenen Bestandteil ihrer
„Kulturpolitik“ zurückziehen.
Nach § 27 Abs. 1 Satz1 und 2
trifft die Stadtvertretung alle für die Stadt wichtigen Entscheidungen und legt
die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung fest. Die Übertragung der
Theaterveranstaltungen ändert die bisherigen Grundsätze und Ziele.
Damit ist die Stadtvertretung
für die Entscheidung abschließend zuständig.
Im Auftrag
gez.Fenneberg“
Die Entscheidung wird für die
Sitzung der Stadtvertretung am 31.05.05 auf die Tagesordnung genommen.
Es erfolgt eine sehr lebhafte
und ausführliche Diskussion.
Frau Schmitt ergänzt ihren
Antrag dann auf Übertragung des Theater- und Konzertabonnement .
Der Ausschuss für Kultur und
Städtepartnerschaften beschließt bei 7 ja und 4 nein Stimmen:
„Ab der Spielsaison 2006/2007
wird die Organisation und Gestaltung der Theater- und Konzertabonnements auf
die TriBühne übertragen. Grundsätzlich werden kommerzielle kulturelle
Veranstaltungen durch die MeNo GmbH durchgeführt. Dem FORUM obliegt weiterhin
die Organisation der subventionierten Veranstaltungen bei der
zielgruppenorientierten Arbeit in unserer Stadt und bei den Kulturträgern“.
Die Sitzung wird von 19.56
bis 20.04 Uhr unterbrochen.