Frau Schmitt erläutert ausführlich den Antrag der CDU Fraktion zur Übertragung des Theater- und Konzertabonnements an die TriBühne . Die Verwaltung sowie die Geschäftsführung der Mehrzwecksäle Norderstedt GmbH beantworten Fragen der Mitglieder.

 

Frau Plaschnick fragt an, ob der Punkt nach der Ablehnung des Antrages in der Sitzung am 12.03.05 erneut beraten und darüber beschlossen werden kann. Dies ist dann möglich, wenn neue Erkenntnisse über das Thema vorliegen. Durch die nachgereichten Unterlagen insbesondere das Gutachten zur Frage der Mehrwertsteuer ist diese Voraussetzung erfüllt, über den Punkt kann somit  erneut beraten und beschlossen werden.

 

Herr Erster Stadtrat Dr.Freter berichtet, dass das Hauptamt zur endgültigen Zuständigkeit der Entscheidung zur Übertragung des Theater- und Konzertabonnements wie folgt Stellung genommen hat:

 

 

„Die CDU-Fraktion hat für die Sitzung des Ausschusses am 12.05.2005 folgendes beantragt:

 

Ab der Spielsaison 2006/2007 wird die Organisation und Gestaltung der Theaterabonnements auf die TriBühne übertragen. Grundsätzlich werden kommerzielle kulturelle Veranstaltungen durch die MeNo GmbH durchgeführt. Dem FORUM obliegt weiterhin die Organisation der subventionierten Veranstaltungen bei der zielgruppenorientierten Arbeit in unserer Stadt und bei den Kulturträgern.

 

Herr Dr. Freter fragt dazu mit Vermerk vom 29.04.2005 an, wer für die Entscheidung in dieser Angelegenheit abschließend zuständig ist.

 

Eine Zuständigkeit des Ausschusses nach der Hauptsatzung (§ 7 (I) Ziff. 3) oder Zuständigkeitsordnung (§ 4) oder eine Übertragung im Einzelfall durch die Stadtvertretung liegen nicht vor.

 

Ein Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 65 GO), für das der Bürgermeister gesetzlich zuständig wäre, liegt ebenfalls nicht vor.

 

Mit dem Antrag soll nicht nur die operative Durchführung der Theaterveranstaltungen, sondern auch die Programmgestaltung auf die TriBühne übertragen werden. Damit soll sich die Stadt aus einem in der Vergangenheit als wichtig angesehenen Bestandteil ihrer „Kulturpolitik“ zurückziehen.

 

Nach § 27 Abs. 1 Satz1 und 2 trifft die Stadtvertretung alle für die Stadt wichtigen Entscheidungen und legt die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung fest. Die Übertragung der Theaterveranstaltungen ändert die bisherigen Grundsätze und Ziele.

 

Damit ist die Stadtvertretung für die Entscheidung abschließend zuständig.

 

Im Auftrag
gez.Fenneberg“

 

 

Die Entscheidung wird für die Sitzung der Stadtvertretung am 31.05.05 auf die Tagesordnung genommen.

 

Es erfolgt eine sehr lebhafte und ausführliche Diskussion.

 

Frau Schmitt ergänzt ihren Antrag dann auf Übertragung des Theater- und Konzertabonnement .

 

Der Ausschuss für Kultur und Städtepartnerschaften beschließt bei 7 ja und 4 nein Stimmen:

 

„Ab der Spielsaison 2006/2007 wird die Organisation und Gestaltung der Theater- und Konzertabonnements auf die TriBühne übertragen. Grundsätzlich werden kommerzielle kulturelle Veranstaltungen durch die MeNo GmbH durchgeführt. Dem FORUM obliegt weiterhin die Organisation der subventionierten Veranstaltungen bei der zielgruppenorientierten Arbeit in unserer Stadt und bei den Kulturträgern“.

 

Die Sitzung wird von 19.56 bis 20.04 Uhr unterbrochen.