Sitzung: 18.08.2005 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 4
Vorlage: B 05/0267
Beschluss:
Gemäß
§§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 257 A Norderstedt
"Südlicher Scharpenmoorpark, nördlich Einmündung In de
Tarpen/Ohechaussee", Gebiet: Flurstücke 44/16, 44/28, 44/32, Teile der
Flurstücke 35/2, 39/1, 41/69, 88/5, 228/36 der Flur 4, Gemarkung Garstedt, und
die Bebauung nördlich der Ohechaussee westlich Schwarzer Weg südlich der
Flurstücke 152/45, 45/23 tw., 45/24 tw. der Flur 4, Gemarkung Garstedt,
beschlossen.
Für
das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
§
Sicherung
des Landschaftsraumes Scharpenmoorpark als Erholungs- und Kommunikationsraum
und als Bestandteil der innerstädtischen Grünraumvernetzung
§
Sicherung
eines angemessenen Eingangs in den Landschaftsraum Scharpenmoorpark
§
Erhalt
eines von Bebauung freizuhaltenden Bereiches zur Stärkung der Eingangssituation
in den Siedlungsbereich
§
Sicherung
einer Wegeverbindung von der Ohechaussee in Richtung Schwarzer Weg
§
Schaffung
einer baulichen Dominante zur Stärkung des Eingangsbereiches und zur
Akzentuierung des Eingangs in den Scharpenmoorpark
§
Ordnung
der baulichen Entwicklung entlang der Ohechaussee
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB).
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 7
Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen