Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

a)      Entscheidung über die Anregungen

Die vor, während oder nach den öffentlichen Auslegungen eingegangenen Stellungnahmen folgender Träger öffentlicher Belange und Anregungen der Bürger werden

berücksichtigt

Nr. 6, 7, 8 

teilweise berücksichtigt

Nr. 1, 2, 9 , 9neu, 10  

nicht berücksichtigt

Nr. 4, 5,    


Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf die Ausführungen in der Anlage 1 zu dieser Vorlage – Übersicht über die Entscheidung mit Begründung zu den Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange und Anregungen der Bürger – vom 05.08.2005 Bezug genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.


b)      Satzungsbeschluss

Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung Norderstedt den Bebauungsplan Nr. 230 – Norderstedt – „Dorfanger Glashütte“, Gebiet: Grüner Weg / Op de Hütt / Wilstedter Weg / Hofweg, be­stehend aus dem Teil A – Planzeichnung – und dem Teil B – Text –, in der zuletzt geänderten Fassung vom 05.08.2005 als Satzung.

Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 2 dieser Vorlage – Stand: 05.08.2005 – gebilligt.

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


c)      Aufhebung der Satzung nach § 34 BauGB

Für den durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 230 überplanten Teilbereich der Satzung nach § 34 BauGB „Glashütte-Nordost“ wird diese aufgehoben.

 

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen