Sitzung: 01.09.2005 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 05/0319
Beschlussvorschlag
a)
Das
Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 154 Ost – Norderstedt –, 2. Änderung „Wohnbebauung Am Knick“,
Gebiet: Zwischen Am Knick und U-Bahn-Trasse, südlich Jugendfreizeitheim, wird
zur Kenntnis genommen.
Die Behandlung des Ergebnisses der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung soll
entsprechend den Ausführungen im Vermerk der Arbeitsgruppe Norderstedt-Mitte
vom 21.06.2005, der als Anlage 7 dieser Vorlage beigefügt ist, erfolgen.
b)
Das
Ergebnis der frühzeitigen Behördenbeteiligung wird zur Kenntnis genommen.
Die Behandlung des Ergebnisses der frühzeitigen Behördenbeteiligung soll
entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung, der als Anlage 10 dieser
Vorlage beigefügt ist, erfolgen.
c)
Der
von der Planungsgruppe Prof. Laage (PPL) im Auftrag des BVE – Bauverein der
Elbgemeinden EG, Hamburg, in Abstimmung mit der Verwaltung ausgearbeitete
Entwurf des B 154 Ost – Norderstedt –, 2. Änderung „Wohnbebauung Am
Knick“, Gebiet: Zwischen Am Knick und U-Bahn-Trasse, südlich
Jugendfreizeitheim, bestehend aus dem Teil A ‑ Planzeichnung ‑
und dem Teil B ‑ Text ‑ Stand: 01.09.2005, wird beschlossen.
Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 4 zur Vorlage B 05/0319
(Stand: 01.09.2005) beschlossen.
Die zugehörigen Vorhabenpläne in der Fassung der Anlage 5 zur Vorlage B
05/0319 werden gebilligt.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen B 154 Ost – Norderstedt –, 2. Änderung
„Wohnbebauung Am Knick“, sowie die Begründung sowie folgende Arten
umweltbezogner Informationen:
- bereits eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen
- Unterlagen, die für die Durchführung der Umweltprüfung herangezogen wurden
gemäß Sachverhalt der Vorlage B
05/0319
und die Vorhabenpläne sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2
BauGB zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu unterrichten.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen
Änderungen des Bebauungsplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung
nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung
gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 i. V. m. § 13 BauGB durchzuführen.
Auf
Grund § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und der
Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der
Abstimmung anwesend: ...
Abstimmung:
9 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen, 1 Enthaltung, einstimmig beschlossen