Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag

 

a)      Das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 154 Ost – Norderstedt –, 2. Änderung „Wohnbebauung Am Knick“, Gebiet: Zwischen Am Knick und U-Bahn-Trasse, südlich Jugendfreizeitheim, wird zur Kenntnis genommen.

Die Behandlung des Ergebnisses der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung soll entsprechend den Ausführungen im Vermerk der Arbeitsgruppe Norderstedt-Mitte vom 21.06.2005, der als Anlage 7 dieser Vorlage beigefügt ist, erfolgen.

b)      Das Ergebnis der frühzeitigen Behördenbeteiligung wird zur Kenntnis genommen.

Die Behandlung des Ergebnisses der frühzeitigen Behördenbeteiligung soll entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung, der als Anlage 10 dieser Vorlage beigefügt ist, erfolgen.

c)      Der von der Planungsgruppe Prof. Laage (PPL) im Auftrag des BVE – Bauverein der Elbgemeinden EG, Hamburg, in Abstimmung mit der Verwaltung ausgearbeitete Entwurf des B 154 Ost – Norderstedt –, 2. Änderung „Wohnbebauung Am Knick“, Gebiet: Zwischen Am Knick und U-Bahn-Trasse, südlich Jugendfreizeitheim, bestehend aus dem Teil A ‑ Planzeichnung ‑ und dem Teil B ‑ Text ‑ Stand: 01.09.2005, wird beschlossen.

Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 4 zur Vorlage B 05/0319 (Stand: 01.09.2005) beschlossen.
Die zugehörigen Vorhabenpläne in der Fassung der Anlage 5 zur Vorlage B 05/0319 werden gebilligt.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen B 154 Ost – Norderstedt –, 2. Änderung „Wohnbebauung Am Knick“, sowie die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogner Informationen:

- bereits eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen
- Unterlagen, die für die Durchführung der Umweltprüfung herangezogen wurden
   gemäß Sachverhalt der Vorlage B 05/0319

und die Vorhabenpläne sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu unterrichten.

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen Änderungen des Bebauungsplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 i. V. m. § 13 BauGB durchzuführen.

Auf Grund § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und der Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...


Abstimmung:

9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung, einstimmig beschlossen