Sitzung: 01.09.2005 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 05/0320
Beschlussvorschlag
a)
Das
Ergebnis der Auslegung des Grünordnungsplanes (GOP) zum Bebauungsplan 247 ‑ Norderstedt ‑,
Gebiet „Friedrichgabe Nord – Östlich Waldbühnenweg“, östlich Waldbühnenweg,
westlich der AKN-Trasse und der Tennisanlage, südlich der Flurstücke 15/18 und
15/43, nördlich des Flurstückes 12/1, und die Behandlung der Anregungen wird
entsprechend der Ausführungen in der Anlage 3 zur Vorlage B 05/0320 zur
Kenntnis genommen.
b)
Der
vom Büro Landschaftsplanung Jacob, Freie Landschaftsarchitektin BDLA, in
Abstimmung mit dem Team Natur und Landschaft ausgearbeitete Grünordnungsplan,
bestehend aus Planzeichnung und Erläuterungsbericht, wird in der Fassung der
Anlage 1 und 2 zur Vorlage Nr. B 05/0320 (Stand: 19. August 2005) abschließend
beschlossen.
c)
Planexterner
Ausgleich
Sumpfdotterblumenwiese
Für die Eingriffe im Plangebiet werden auf dem 5,45 ha großen Flurstück 57/2
der Flur 5 der Gemarkung Garstedt, das bereits von der EGNO erworben wurde,
Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt, die in einer Größe von 11.025 m² über
eine entsprechende Festsetzung dem B 247 zugeordnet werden.
Anlage eines naturnahen Gehölzbestandes
Als Ausgleich für Knickbeseitigungen im Plangebiet werden auf dem 2,57 ha
großen Flurstück 181/1 der Flur 3 der Gemarkung Friedrichsgabe, das bereits von
der EGNO erworben wurde, naturnahe Gehölzpflanzungen angelegt, die in einer
Größe von 2.040 m² über eine entsprechende Festsetzung dem B 247
zugeordnet werden.
Auf
Grund des § 22 GO waren folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und
Beschlussfassung ausgenommen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der
Abstimmung anwesend: ...
Abstimmung:
9 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen, 1 Enthaltung, einstimmig beschlossen