Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag

 

a)        Das Ergebnis der Auslegung des Grünordnungsplanes (GOP) zum Bebauungsplan 255 ‑ Norderstedt -, Gebiet „Friedrichgabe Nord – Nordwestlich Ellerbrocks Gasthof“, südlich des Umspannwerks, westlich der AKN, nördlich der Quickborner Straße (inkl. Straßenverkehrsfläche), östlich des Flurstücks 36/14 (inkl. Erschließung bis zum Anschluss an den Knotenpunkt K 113), und die Behandlung der Anregungen wird entsprechend der Ausführungen in der Anlage 2 zur Vorlage B 05/0321 zur Kenntnis genommen.

b)        Der vom Büro Landschaftsplanung Jacob, Freie Landschaftsarchitektin BDLA, in Abstimmung mit dem Team Natur und Landschaft ausgearbeitete Grünordnungsplan, bestehend aus Planzeichnung und Erläuterungsbericht, wird in der Fassung der Anlage 1 zur Vorlage Nr. B 05/0321 (Stand: 19. August 2005) abschließend beschlossen.

c)        Planexterner Ausgleich

Sumpfdotterblumenwiese

Für die Eingriffe im Plangebiet werden auf dem 5,45 ha großen Flurstück 57/2 der Flur 5 der Gemarkung Garstedt, das bereits von der EGNO erworben wurde, Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt, die in einer Größe von 24.495 m² über eine entsprechende Festsetzung dem B 255 zugeordnet werden.

Anlage eines naturnahen Gehölzbestandes

Als Ausgleich für Knickbeseitigungen im Plangebiet werden auf dem 2,57 ha großen Flurstück 181/1 der Flur 3 der Gemarkung Friedrichsgabe, das bereits von der EGNO erworben wurde, naturnahe Gehölzpflanzungen angelegt, die in einer Größe von 4.125 m² über eine entsprechende Festsetzung dem B 255 zugeordnet werden.

Auf Grund des § 22 GO waren folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgenommen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...


Abstimmung:

9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung, einstimmig beschlossen